Aktivitäten gemäß § 145 Z 1 werden nur gefördert, wenn diese in Verbindung mit der Fördermaßnahme „70-02 – Biologische Wirtschaftsweise“ durchgeführt werden. Aktivitäten gemäß Paragraph 145, Ziffer eins, werden nur gefördert, wenn diese in Verbindung mit der Fördermaßnahme „70-02 – Biologische Wirtschaftsweise“ durchgeführt werden.
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