Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.08.2026
Fördergegenstände
Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
1.Ziffer einsAktionen zur Unterstützung der biologischen Produktion: Spezialberatungen und Betreuung sowie andere Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zum ökologischen Anbau und zur Verarbeitung biologisch hergestellter Produkte und
2.Ziffer 2Zertifizierungskosten (Erstzertifizierung und jährliche Kontrollkosten).
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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