Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.08.2026
Der Umfang und die Kosten der durchgeführten Beratung und Betreuung bzw. Fortbildung sind zu dokumentieren.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 146 GSP-AV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 146 GSP-AV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 146 GSP-AV