Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Geltungsbereich des Abschnittes
Die in den §§ 11 bis 16 geregelten Verfahren gelten für Konten von geringem Wert. Die in den Paragraphen 11 bis 16 geregelten Verfahren gelten für Konten von geringem Wert.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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