Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Meldende Finanzinstitute haben dem zuständigen Finanzamt eine berichtigte Erklärung elektronisch zu übermitteln, wenn sie vom zuständigen Finanzamt dazu aufgefordert werden.
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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