Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes betreffend die Identifikation von meldepflichtigen Konten und die Meldung der entsprechenden Finanzinformationen sind ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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