Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Bei der Erstellung der Tests sind die aktuellen wissenschaftlichen Standards einer modernen Personalauswahl einzuhalten. Soweit es für die vorgesehene Verwendung von Bedeutung ist, sind insbesondere folgende Bereiche zu untersuchen:
1.Ziffer einsFachliche Kenntnisse und Fertigkeiten,
7.Ziffer 7soziale Kompetenzen: Kommunikation, verbales Ausdrucksvermögen, Selbstkontrolle, Fähigkeit zur Arbeit in Gruppen und mit Gruppen, bürgerorientiertes Verhalten, Kontaktbereitschaft,
8.Ziffer 8Führungsverhalten: Initiative, Entscheidungsfreudigkeit, Führungsstil, Verantwortungsbereitschaft, Delegieren und Koordinieren, Durchsetzungsvermögen,
9.Ziffer 9spezifische, für die Verwendung bedeutsame Personenmerkmale, wie etwa emotionale Stabilität, Art der Aufnahme und der geistigen Verarbeitung von Information (kognitive Stile), persönliche Bewertung der für das Arbeitsergebnis ausschlaggebenden Umstände (Attribution).
In Kraft seit 01.09.1991 bis 31.12.9999
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