Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Als objektive Tests kommen
1.Ziffer einspsychologische Eignungsuntersuchungen oder
2.Ziffer 2fachliche Eignungsuntersuchungen oder
3.Ziffer 3sowohl psychologische als auch fachliche Eignungsuntersuchungen in Betracht.
In Kraft seit 01.09.1991 bis 31.12.9999
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