§ 4 EPV Arten der Tests

EPV - Eignungsprüfungsverordnung 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

Als objektive Tests kommen

  1. 1.Ziffer einspsychologische Eignungsuntersuchungen oder
  2. 2.Ziffer 2fachliche Eignungsuntersuchungen oder
  3. 3.Ziffer 3sowohl psychologische als auch fachliche Eignungsuntersuchungen in Betracht.
In Kraft seit 01.09.1991 bis 31.12.9999
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