Sind bei einem behinderten Menschen die behinderungsbedingten Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe durch geschützte Arbeit nicht, vorübergehend nicht oder nicht mehr gegeben, so kann ihm Förderung und Betreuung durch Beschäftigung in Behinderten- oder Sozialhilfeeinrichtungen zur Erhaltung und Weiterentwicklung der vorhandenen Fähigkeiten sowie zur Eingliederung in die Gesellschaft ermöglicht werden.
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