Die Heilbehandlung umfasst, soweit dies zur Behebung, zur erheblichen Besserung oder Linderung des Leidens oder Gebrechens erforderlich ist, die Vorsorge für Hilfe durch Ärztinnen oder Ärzte und sonstige medizinische Fachkräfte, einschließlich therapeutischer Maßnahmen, für Heilmittel sowie für die Pflege in Kranken-, Kur- und sonstigen Anstalten.
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