§ 47 APAG Umfang der Inspektion

APAG - Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Die Inspektionen erstrecken sich auf die in Art. 26 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 genannten Bereiche sowie die in Art. 26 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 genannten Grundsätze und Verfahren für die interne Qualitätssicherung. Die Inspektionen erstrecken sich auf die in Artikel 26, Absatz 6, der Verordnung (EU) Nr. 537 aus 2014, genannten Bereiche sowie die in Artikel 26, Absatz 7, der Verordnung (EU) Nr. 537 aus 2014, genannten Grundsätze und Verfahren für die interne Qualitätssicherung.

In Kraft seit 01.10.2016 bis 31.12.9999
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