Die Inspektionen erstrecken sich auf die in Art. 26 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 genannten Bereiche sowie die in Art. 26 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 genannten Grundsätze und Verfahren für die interne Qualitätssicherung. Die Inspektionen erstrecken sich auf die in Artikel 26, Absatz 6, der Verordnung (EU) Nr. 537 aus 2014, genannten Bereiche sowie die in Artikel 26, Absatz 7, der Verordnung (EU) Nr. 537 aus 2014, genannten Grundsätze und Verfahren für die interne Qualitätssicherung.
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