Die AMA kann auf Antrag eine kürzere Frist als die in Anhang IV Teil III Z 1 lit. d der Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 genannte Frist für die Unterrichtung über die beabsichtigte Erzeugung von Butter für die öffentliche Intervention genehmigen, wenn die Kontrolle nicht gefährdet ist. Die AMA kann auf Antrag eine kürzere Frist als die in Anhang römisch vier Teil römisch drei Ziffer eins, Litera d, der Verordnung (EU) Nr. 1272 aus 2009, genannte Frist für die Unterrichtung über die beabsichtigte Erzeugung von Butter für die öffentliche Intervention genehmigen, wenn die Kontrolle nicht gefährdet ist.
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