§ 6 AIV 2010 Angebotsannahme/Vertragsabschluss/Vertragsrücktritt

AIV 2010 - Agrar-Interventionsverordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Angebotsannahme erfolgt durch Ausstellung des Einkauf-Schluss-Scheines (EKSS) durch die AMA, aus dem mindestens der erste Liefertag, der Liefermonat (Lieferplan) und der vorgesehene Lagerort ersichtlich sein müssen.

In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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