Die Angebote zur Intervention von in Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 genannten Erzeugnissen sind unter Verwendung von der AMA aufzulegender Formblätter schriftlich, durch Telefax oder per Email bei der AMA einzureichen. Die Angebote zur Intervention von in Artikel 10, Absatz eins, der Verordnung (EG) Nr. 1234 aus 2007, genannten Erzeugnissen sind unter Verwendung von der AMA aufzulegender Formblätter schriftlich, durch Telefax oder per Email bei der AMA einzureichen.
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