§ 2 AIV 2010 Zuständigkeit

AIV 2010 - Agrar-Interventionsverordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026

Zuständig für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Marktordnungs- und Interventionsstelle “Agrarmarkt Austria” (AMA). Zuständig für die Durchführung dieser Verordnung und der in Paragraph eins, genannten Rechtsakte ist die Marktordnungs- und Interventionsstelle “Agrarmarkt Austria” (AMA).

In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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