Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Mindestmenge
Die Mindestmenge für Getreide je Angebot gemäß Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 beträgt 100 t. Die Mindestmenge für Getreide je Angebot gemäß Artikel 8, Absatz 2, der Verordnung (EU) Nr. 1272 aus 2009, beträgt 100 t.
In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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