§ 25 AIV 2010 Übernahme

AIV 2010 - Agrar-Interventionsverordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Ware wird nur übernommen, wenn sie mit der im Angebot bezeichneten Ware identisch ist und in der gemäß Anhang V Teil V der Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 vorgeschriebenen Verpackung geliefert wird. Die Ware wird nur übernommen, wenn sie mit der im Angebot bezeichneten Ware identisch ist und in der gemäß Anhang römisch fünf Teil römisch fünf der Verordnung (EU) Nr. 1272 aus 2009, vorgeschriebenen Verpackung geliefert wird.

In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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