Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
(1)Absatz eins,Zu Unrecht empfangene Beträge sind zurückzuzahlen.
(2)Absatz 2,An die AMA zurückzuzahlende Beträge sind, soweit nicht in den in § 1 genannten Rechtsakten etwas anderes bestimmt ist, vom Tag des Empfangs bis zum Tag der Rückzahlung mit 3 vH über dem Basiszinssatz pro Jahr zu verzinsen. Als Tag des Empfangs gilt der dritte Arbeitstag nach dem Tag der Valutastellung der Lastschrift auf dem Konto der AMA.An die AMA zurückzuzahlende Beträge sind, soweit nicht in den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten etwas anderes bestimmt ist, vom Tag des Empfangs bis zum Tag der Rückzahlung mit 3 vH über dem Basiszinssatz pro Jahr zu verzinsen. Als Tag des Empfangs gilt der dritte Arbeitstag nach dem Tag der Valutastellung der Lastschrift auf dem Konto der AMA.
In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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