Anl. 2 AIV 2010

AIV 2010 - Agrar-Interventionsverordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Das Kühlhaus muss eine Zulassung zum innergemeinschaftlichen Handelsverkehr haben.Das Kühlhaus muss über eine Veterinärkontrollnummer verfügen.
In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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