Anl. 1 AIV 2010 Folgende Untersuchungsinstitute können zur Beschaffenheitsfeststellung des Getreides herangezogen werden:

AIV 2010 - Agrar-Interventionsverordnung 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
  1. 1.Ziffer einsÖsterreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
  2. 2.Ziffer 2Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES)
  3. 3.Ziffer 3Versuchanstalt für Getreideverarbeitung (VfG)
In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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