Anl. 1 AIV 2010 (Agrar-Interventionsverordnung 2010 ), Folgende Untersuchungsinstitute können zur Beschaffenheitsfeststellung des Getreides herangezogen werden: - JUSLINE Österreich
Anl. 1 AIV 2010 Folgende Untersuchungsinstitute können zur Beschaffenheitsfeststellung des Getreides herangezogen werden:
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026
1.Ziffer einsÖsterreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
2.Ziffer 2Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES)
3.Ziffer 3Versuchanstalt für Getreideverarbeitung (VfG)
In Kraft seit 01.07.2010 bis 31.12.9999
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