§ 19 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Nickel-Cadmium- und Nickel-Metallhydrid-Batterien in Behandlungsanlagen

AbfallBPV - Abfallbehandlungspflichten

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Nickel-Cadmium-Batterien und Nickel-Metallhydrid-Batterien sind getrennt von allen anderen Batterien zu verwerten. Die gemeinsame Behandlung von Nickel-Metallhydrid-Batterien mit Nickel-Cadmium-Batterien ist zulässig. Aus Nickel-Cadmium-Batterien und Nickel-Metallhydrid-Batterien ist Nickel nachweislich zurückzugewinnen, um es stofflich verwerten zu können. Aus Nickel-Cadmium-Batterien ist Cadmium als eigene Fraktion zurückzugewinnen.

In Kraft seit 07.10.2017 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis AbfallBPV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 9 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Kühlgeräten§ 10 AbfallBPV Behandlung der Geräte in Stufe 1§ 11 AbfallBPV Behandlung der Geräte in Stufe 2§ 12 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von ammoniakhaltigen Kühlgeräten§ 13 AbfallBPV Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen für Kühlgeräte durch Behandler§ 14 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen§ 15 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Lampen, Flachbildschirmen sowie deren Fraktionen§ 16 AbfallBPV Unzulässige Behandlungen§ 17 AbfallBPV Batterien§ 18 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Bleibatterien in Behandlungsanlagen§ 19 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Nickel-Cadmium- und Nickel-Metallhydrid-Batterien in Behandlungsanlagen§ 20 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Knopfzellen in Behandlungsanlagen§ 21 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Zink-Kohle-Batterien und Alkali-Mangan-Batterien in Behandlungsanlagen§ 22 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Lithiumbatterien in Behandlungsanlagen§ 23 AbfallBPV Lösemittel und lösemittelhaltige Abfälle, Farb- und Lackabfälle§ 24 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Lösemitteln und lösemittelhaltigen Abfällen, Farb- und Lackabfällen§ 25 AbfallBPV Verletzungsgefährdende, medizinische Abfälle§ 26 AbfallBPV Amalgamhaltige Abfälle§ 27 AbfallBPV PCB-haltige Abfälle§ 28 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung§ 29 AbfallBPV Anforderung an die Vorbehandlung von PCB-haltigen elektrischen Betriebsmitteln
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 18 AbfallBPV
§ 20 AbfallBPV