§ 12 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von ammoniakhaltigen Kühlgeräten

AbfallBPV - Abfallbehandlungspflichten

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Bei ammoniakhaltigen Absorberkühlgeräten ist die Chrom-VI-haltige Ammoniaklösung in einer geschlossenen Anlage zu isolieren. Für die Behandlung in der Stufe 2 gelten die Vorgaben gemäß § 11 und Anhang 1 (Behandlungsstufe 2). Bei ammoniakhaltigen Absorberkühlgeräten ist die Chrom-VI-haltige Ammoniaklösung in einer geschlossenen Anlage zu isolieren. Für die Behandlung in der Stufe 2 gelten die Vorgaben gemäß Paragraph 11 und Anhang 1 (Behandlungsstufe 2).

In Kraft seit 07.10.2017 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis AbfallBPV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 2 AbfallBPV Geltungsbereich; Verpflichteter§ 3 AbfallBPV Begriffsbestimmungen§ 4 AbfallBPV Elektro- und Elektronik-Altgeräte§ 5 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlungsbereiche und an Behandlungsstandorte§ 6 AbfallBPV Entfernen von Stoffen, Gemischen und Bauteilen (Schadstoffentfrachtung)§ 7 AbfallBPV Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen§ 8 AbfallBPV Selektive Behandlung von Kunststoffen, die bromierte Flammschutzmittel enthalten§ 9 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Kühlgeräten§ 10 AbfallBPV Behandlung der Geräte in Stufe 1§ 11 AbfallBPV Behandlung der Geräte in Stufe 2§ 12 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von ammoniakhaltigen Kühlgeräten§ 13 AbfallBPV Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen für Kühlgeräte durch Behandler§ 14 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen§ 15 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Lampen, Flachbildschirmen sowie deren Fraktionen§ 16 AbfallBPV Unzulässige Behandlungen§ 17 AbfallBPV Batterien§ 18 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Bleibatterien in Behandlungsanlagen§ 19 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Nickel-Cadmium- und Nickel-Metallhydrid-Batterien in Behandlungsanlagen§ 20 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Knopfzellen in Behandlungsanlagen§ 21 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Zink-Kohle-Batterien und Alkali-Mangan-Batterien in Behandlungsanlagen§ 22 AbfallBPV Anforderungen an die Behandlung von Lithiumbatterien in Behandlungsanlagen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 11 AbfallBPV
§ 13 AbfallBPV