Zur Behandlung von Kühlgeräten der Typen 1 bis 6 sind die Vorgaben der ÖVE/ÖNORM EN 50574 (ausgegeben am 01.07.2013) einzuhalten, soweit die §§ 10 bis 13 und Anhang 1 nicht anderes bestimmen. Kühlgeräte müssen die Behandlungsstufe 1, Kühlgeräte, die Treibmittel im Isolierschaum enthalten, auch die Behandlungsstufe 2 gemäß der ÖVE/ÖNORM EN 50574 durchlaufen. Zur Behandlung von Kühlgeräten der Typen 1 bis 6 sind die Vorgaben der ÖVE/ÖNORM EN 50574 (ausgegeben am 01.07.2013) einzuhalten, soweit die Paragraphen 10 bis 13 und Anhang 1 nicht anderes bestimmen. Kühlgeräte müssen die Behandlungsstufe 1, Kühlgeräte, die Treibmittel im Isolierschaum enthalten, auch die Behandlungsstufe 2 gemäß der ÖVE/ÖNORM EN 50574 durchlaufen.
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