Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Ziele
Ziel der Verordnung ist die Sicherstellung der umweltgerechten Sammlung, Lagerung und Behandlung von Abfällen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft durch die Festlegung von Mindestanforderungen an die Sammlung, Lagerung und Behandlung von Abfällen.
In Kraft seit 07.10.2017 bis 31.12.9999
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