Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Siliciumbasierte und nicht-siliciumbasierte Photovoltaikmodule sind getrennt voneinander zu behandeln. Kombinationszellen sind als nicht-siliciumbasierte Module einzustufen.
In Kraft seit 07.10.2017 bis 31.12.9999
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