§ 27 AbfallBPV PCB-haltige Abfälle

AbfallBPV - Abfallbehandlungspflichten

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Anforderungen an Lagerung und Transport

PCB-haltige Abfälle sind so zu lagern und zu transportieren, dass PCB nicht in Luft, Boden oder Wasser gelangen können. Bei Lagerung und Transport von PCB-haltigen Ölen und elektrischen Betriebsmitteln sind geeignete, öl- und lösemittelbeständige Wannen zu verwenden.

In Kraft seit 07.10.2017 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 27 AbfallBPV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 27 AbfallBPV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 27 AbfallBPV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 27 AbfallBPV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 27 AbfallBPV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis AbfallBPV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 26 AbfallBPV
§ 28 AbfallBPV