Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt sechs Monate nach dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abfallbehandlungspflichtenverordnung, BGBl. II Nr. 459/2004, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 363/2006, außer Kraft.Diese Verordnung tritt sechs Monate nach dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abfallbehandlungspflichtenverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 459 aus 2004,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 363 aus 2006,, außer Kraft.
(2)Absatz 2,Abweichend zu Abs. 1 tritt § 4 Abs. 3 erster Satz mit 1. Jänner 2018 in Kraft.Abweichend zu Absatz eins, tritt Paragraph 4, Absatz 3, erster Satz mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
In Kraft seit 07.10.2017 bis 31.12.9999
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