Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zur außerordentlichen Revision des Klägers: Ist strittig, ob ein Mietvertrag besteht, oder ist der Inhalt und Umfang der Rechte des Bestandnehmers strittig, muß die Klage gegen sämtliche Miteigentümer der vermieteten Liegenschaft bzw Vertragspartner gerichtet werden (MietSlg 6802 [45]; 23.636; 24.560; EvBl 1989/40; RZ 1989/97 ua). Die Verbindung mehrerer Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung im Sinne des § 187 ... mehr lesen...
Begründung: Auf dem Grundstück 555 der EZ 3 KG F***** entspringt die sogenannte "G*****-Quelle". 1915 wurde die Nutzung dieser Quelle durch einen Vertrag zwischen mehreren Bauern geregelt. 1959 legten die damaligen Wasserinteressenten in einem Protokoll das Ausmaß der Quellanteile fest, unter anderem wurden Regina F*****, der Rechtsvorgängerin des Klägers, 1/8-Anteil und Jakob O***** 1/4-Anteil zugestanden. 1966 wurde das Wasser der Quelle in einer Brunnenstube gesammelt und v... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Selbst wenn der Beklagte - als bloßer Liegenschaftshälfteeigentümer - nicht zum Verwalter der Gesamtliegenschaft bestellt worden wäre (so eine seiner Einwendungen) und hiezu keine (zumindest schlüssige: § 863 ABGB) Zustimmung seiner Gattin und Miteigentümerin vorgelegen hätte, wäre der Beklagte als Vertragspartner (und Vermieter) des mit dem Kläger (als Mieter) geschlossenen Bestandvertrages hieraus jedenfalls inte... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 ABGB §833 ZPO §14 ABGB § 523 heute ABGB § 523 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 ZPO... mehr lesen...
Begründung: Alle streitgegenständlichen Grundstücke gehörten bis 1979 als Teile des Grundstücks 1157/1 zum Gutsbestand der Liegenschaft EZ *****, deren Eigentümer seit jedenfalls 1979 Franz K***** jun. war. In diesem Jahr verkaufte Franz K***** jun. das nunmehrige Grundstück 1157/7 (jetzt Gutsbestand der EZ *****) an die Beklagte. Er räumte ihr und ihren Rechtsnachfolgern im Besitz des genannten Grundstücks das Recht ein, von der S***** Gasse kommend, also aus Richtung Osten, über... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 Ba GmbHG §52 ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898 GmbHG § 52 heute GmbHG § 52 gültig ab 01.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Zweit-, der Dritt- und der Viertbeklagte (als solche in der Folge die Beklagten) sind Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (im folgenden kurz: KG). Die Klägerin, die die Schwester des Zweitbeklagten, die Tante des Drittbeklagten und die Mutter des Viertbeklagten ist, ist Kommanditistin mit einer Einlage von 10 Mio S. Die Beklagten sind persönlich haftende Gesellschafter. Der Zweitbeklagte ist allein, der Dritt- und der Viertbeklagte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist zu 848/2814-Anteilen Miteigentümerin des Hauses I*****, S*****straße 2; weitere 1696/2814-Anteile gehören ihrem geschiedenen Ehegatten Ekkehard G***** und die restlichen 90/938-Anteile Dr.Ingrid K*****. Mit Mietvertrag vom 8.September 1987 vermietete die damalige Hausverwalterin B***** GmbH die im vierten Stock gelegene Wohnung (bestehend aus drei Zimmern, Küche, Speis, Vorraum, WC und Kellerabteil, Wohnnutzfläche 79,45 m2) ab 1.September 1988 an d... mehr lesen...
Rechtssatz: Der dem Unterlegenen beigetretene streitgenössische Nebenintervenient kann vom siegreichen Prozeßgegner nicht zum Kostenersatz herangezogen werden (folgt der jüngeren Rechtsprechung des OGH) Entscheidungstexte 3 R 6/96 Entscheidungstext OLG Wien 15.04.1996 3 R 6/96 mehr lesen...
Norm: ZPO §14 Df ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Bei einer einheitlichen Streitpartei wirken Prozesshandlungen eines der Streitgenossen auch für alle anderen. Entscheidungstexte 2 Ob 570/95 Entscheidungst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt die Feststellung der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens gegenüber den jeweiligen Eigentümern des Grundstückes Nr 897 der EZ 416, GB 56317 S*****, Bezirksgericht ***** am R*****weg, welcher auf dem Lageplan eines Geometers, rot schraffiert dargestellt ist. Weiters begehrt sie die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand für schuldig zu erkennen, in die grundbücherliche Einverleibung dieser Dienstbarkeit einzuwilligen; schließl... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B1 ABGB §1090 IIIc ZPO §14 Bb1 ZPO §14 C ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Mieterin eines Geschäftslokals im Haus N*****. Der Beklagte ist - mit zwei weiteren Miteigentümern - zu einem Drittel Miteigentümer dieser Liegenschaft. Die Klägerin begehrt vom Beklagten - nach Einschränkung um ein Duldungsbegehren auf Wiederherstellung des vorherigen Zustandes - den Beklagten schuldig zu erkennen, Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Klägerin in der ungestörten Ausübung ihrer Bestandrechte zu beeinträchtigen oder z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte, die Medieninhaberin von "t*****", brachte in der Ausgabe dieser Zeitung vom 5.9.1993 folgende Ankündigung: Der Ausgabe dieser Zeitung lag auch ein "Casino-Spieltisch" mit 17 vorgedruckten Zahlen bei. Nach Ablauf der ersten Woche wurde das Gewinnspiel weitergeführt, so daß die Gesamtsumme der ausgespielten Gewinne S 300.000 überstieg. Die Klägerin ist eine 100 %ige Tochter der M*****gesellschaft mbH & Co KG. Es besteht ein Rechtsbüro, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 Bd ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Im Rechtsstreit um die Feststellung der Nichtigkeit eines Vertrages (hier: Kaufvertrages) bilden sämtliche Vertragsparteien eine notwendige Streitgenossenschaft, sodass in einem solchen Fall alle Vertragspartner au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 4.November 1991 verkaufte die Klägerin ihren Hälfteanteil an einer Liegenschaft in Kufstein an ein Leasingunternehmen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft; die Käuferin plante, auf dieser Liegenschaft ein Wohn-, Geschäfts- und Kommunikationszentrum zu errichten. Im Kaufvertrag bot die Leasinggesellschaft der Klägerin an, ihr um S 4,450.000,-- Wohnungseigentum an Geschäftsräumlichkeiten im Erdgeschoß und im ersten Stock sowie an sechs K... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Die Wasserrechtsbehörde hat die von ihr gemäß § 31 Abs 3 WRG belangten mehreren Verursacher mit dem hier bedeutsamen Bescheid vom 1. Juni 1994 zur ungeteilten Hand zum Kostenersatz verhalten. Soweit sich der Antragsteller zur
Begründung: seiner Auffassung, die verspätete Antragstellung bei Gericht könne ihm angesichts der rechtzeitig gestellten Anträge anderer Verpflichteter nicht schaden, auf § 14 ZPO beruft, ist i... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 A ZPO §14 Bc ABGB § 825 heute ABGB § 825 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind gemeinsam mit Sieglinde S***** Eigentümer der Liegenschaft EZ 87, Grundbuch M*****, mit dem Grundstück 324/4, der sogenannten "R*****alpe". Die Beklagten sind jeweils Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 103, Grundbuch M*****, mit dem Grundstück 324/7, der sogenannten F*****alpe". Die Nordseite der Flecklhochalpe und die Südseite der R*****alpe grenzen aneinander. Gegenstand dieses Rechtsstreites ist eine ca 41 ha große, im nördlichen Bere... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der Klägerin erwarben 1926 die Liegenschaft EZ 7 KG S*****; 1981 übergaben sie die Liegenschaft der Klägerin. Der Beklagte ist (Mit)Eigentümer der Nachbarliegenschaft EZ 8 KG S*****. Die Rechtsvorgänger des Beklagten errichteten vor dem Jahr 1900 einen Schweinestall, der an ein auf der Nachbarliegenschaft bestehendes Gebäude angrenzte. An diesem Schweinestall befand sich zunächst eine Holzdachrinne; in diese Holzdachrinne leiteten die Rechtsvorgänger d... mehr lesen...
Norm: WRG §15 Abs1WRG §117 ZPO §14 C ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Gekoppelt Fischereiberechtigte können ihre Ansprüche im Entschädigungsverfahren nach § 15 Abs 1 letzter Satz und § 117 WRG unabhängig von der Geltendmachung von Ansprüchen durch die übrigen (... mehr lesen...
Begründung: Der im Eigentum der Republik Österreich stehende Traunsee ist nicht in Fischereireviere aufgeteilt, vielmehr bestehen sogenannte gekoppelte, nebeneinander bestehende selbständige Fischereirechte. Mit Bescheid des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 2.März 1992 wurde I. der Antragsgegnerin, einer Stadtgemeinde am Traunsee, römisch eins. der Antragsgegnerin, einer Stadtgemeinde am Traunsee, a) nachträglich die Bewilligung für den Bestand der bei ihrem Strandbad im ... mehr lesen...
Begründung: Sämtliche Parteien sowie Sonja G***** (1/6) und Gretchen H***** (1/9) sind Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus ***** M*****straße 181. Am 5.12.1990 verkaufte der frühere Miteigentümer Herbert H***** seinen 1/6-Anteil an die erstbeklagte Partei. Herbert H***** hatte mit Zustimmung aller Miteigentümer 1983 die in dem genannten Haus befindliche Wohnung Nr.5 gemietet. Am 4.12.1990 vermietete er diese Wohnung mit Zustimmung des Zweit- und Drittbeklagten an die e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Feststellungsklage im vorliegenden Fall gegen alle übrigen Gesellschafter zu richten war, im Einklang mit Lehre und Rechtsprechung zutreffend bejaht (vgl. Torggler/Kucsko in Straube, HGB § 119 Rz 31 mwH; Thöni in RdW 1993, 133 ff, 135 mwH; HS 6151; GesRZ 1975, 131; ecolex 1990, 757; WBl 1992, 263 ua). Die Zulässigkeit der außerordentlichen Revision kann sich auch nicht dar... mehr lesen...
Norm: JN §96 ZPO §11 A ZPO §14 A JN § 96 heute JN § 96 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 11 heute ZPO § 11 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat dem Beklagten am 12.8.1987 einen Alleinvermittlungsauftrag für den Verkauf der Liegenschaft EZ 143 KG T*****, Gerichtsbezirk L***** (= T*****, L*****straße 96) erteilt. Im November 1990 wurde mit Franz G***** und Brigitte O***** ein Kaufvertrag abgeschlossen. Franz G***** und Brigitte O***** klagten den Kläger zu 6 Cg 337/93g des Landesgerichtes Innsbruck auf Zuhaltung des Kaufvertrages. Diesem Verfahren trat der Beklagte zuerst auf Seiten des Kläger... mehr lesen...
Norm: ZPO §11 A ZPO §14 A ZPO § 11 heute ZPO § 11 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch T***** mit den landwirtschaftlich genutzten Grundstücken 150, 152/1 und 154/1. Westlich dieser Liegenschaft liegt die im Alleineigentum des Viertbeklagten stehende EZ ***** Grundbuch T***** mit den ebenfalls landwirtschaftlich genutzten Grundstücken 147, 148, 149/1 und 149/2, von diesen grenzt das Grundstück 149/2 unmittelbar an die Grundstücke der Klägerin 150 und 154/1 an. Südlich dieser Liegenscha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die ordnungsgemäß zur mündlichen Berufungsverhandlung geladene aber ausgebliebene klagende Partei stellte nicht den Antrag auf neuerliche Beweisaufnahme, obwohl das Berufungsgericht gemäß § 488 Abs 4 ZPO vor Fassung des Beweisbeschlusses bekanntgegeben hat, daß es Bedenken gegen die erstgerichtlichen Feststellungen habe. Ein Mangel des Berufungsverfahrens liegt nicht vor, weil es ausschließlich auf die Unterlassung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In dem bis zur Entscheidung gediehenen Teil des Verfahrens haben die Antragsteller gemäß § 2 Abs 3 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 1 MRG ihre Anerkennung als Hauptmieter jener Wohnungen im Haus ***** begehrt, die ihnen von der 11.Antragsgegnerin in "Unterbestand" gegeben wurden. An einem solchen (vor Inkrafttreten des 3.WAG eingeleiteten) Verfahren sind alle Miteigentümer des Hauses zu beteiligen, weil ihnen in allen gültig z... mehr lesen...