Norm: ABGB §7ZPO §14 Bb1MRG §37 Abs1 Z8
Rechtssatz: Mitmieter sind in Angelegenheiten, die die gesetzliche Zulässigkeit des von ihnen gemeinsam geschuldeten Mietzinses betreffen, in analoger Anwendung des § 14 ZPO als notwendige Streitgenossen zu behandeln, wie sie dies auch im Streitverfahren regelmäßig sind. Entscheidungstexte 5 Ob 223/99a Entscheidungstext OGH 30.05.2000 5 Ob 223/... mehr lesen...
Norm: EheG §28 Abs1ZPO §14 BdJN §65JN §66 BJN §76 Abs1 I
Rechtssatz: Der Staatsanwalt hat die Ehenichtigkeitsklage beim Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des (der) beklagten Ehegatten einzubringen. § 76 Abs 1 JN ist nicht anzuwenden (Abgehen von der Entscheidung 7 Ob 347/98z). Entscheidungstexte 4 Ob 39/00i Entscheidungstext OGH 15.02.2000 4 Ob 39/00i Veröff: SZ 73/27 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1284 CZPO §14 Bd
Rechtssatz: Hinsichtlich der Frage der Ausübung des Wohnrechts durch einen von zwei wohnberechtigten Übergebern des Übergabsvertrages unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des vertraglichen und dinglichen Wohnrechts kann von einer einheitlichen Streitgenossenschaft nach § 14 ZPO keine Rede sein. Entscheidungstexte 6 Ob 48/99y Entscheidungstext OGH 24.0... mehr lesen...