RS OGH 2000/5/30 5Ob223/99a, 5Ob223/04m, 5Ob301/05h, 5Ob104/18g

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Veröffentlicht am 30.05.2000
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Norm

ABGB §7
ZPO §14 Bb1
MRG §37 Abs1 Z8

Rechtssatz

Mitmieter sind in Angelegenheiten, die die gesetzliche Zulässigkeit des von ihnen gemeinsam geschuldeten Mietzinses betreffen, in analoger Anwendung des § 14 ZPO als notwendige Streitgenossen zu behandeln, wie sie dies auch im Streitverfahren regelmäßig sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113589

Im RIS seit

29.06.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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