Entscheidungsgründe: Vorweg ist festzuhalten, daß die beklagte Partei in diesem Verfahren bis zum 11.3.1997 als „Verlassenschaft nach der am ***** verstorbenen, zuletzt in ***** wohnhaft gewesenen Theresia H*****“, vertreten durch die nunmehr Beklagte als Nachlaßkuratorin, bezeichnet war: Mit dem in das Berufungsurteil aufgenommenen Beschluß wurde die Bezeichnung der beklagten Partei auf Mag.Eva H***** richtiggestellt. Dieser Beschluß blieb unangefochten. 1942 mietete der Ehegatt... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 ATirGVG 1996 §35 Abs1TirGVG 1996 §40 ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Sind Umgehungsgeschäfte rechtlich unlösbar miteinander verknüpft, weil der nach den Klagebehauptungen angestrebte Umgehungserfolg eine solche Vertragsverbindung geradezu voraussetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ein Ehepaar deutscher Staatsangehörigkeit zeigte Anfang der 80er Jahre Interesse am Erwerb eines bestimmten Baugrundstücks in Fieberbrunn, dessen Eigentümer der Erstbeklagte war. Es wollte darauf ein Einfamilienhaus errichten. Der Erstbeklagte verkaufte dieses Grundstück mit Vertrag vom 20.November 1984 dem Zweitbeklagten, einem österreichischen Staatsbürger. Letzterer handelte dabei zwar im eigenen Namen und nach außenhin auch für eigene Rechnung, die Mittel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die Erstbeklagte und Harald H***** sind Kinder der am 20.2.1994 verstorbenen Theresia Maria V***** (im folgenden als Erblasserin bezeichnet). Der Zweitbeklagte ist der Sohn der Klägerin (Enkelsohn der Erblasserin). Die Erblasserin war zu 29/32 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****; der Klägerin, der Erstbeklagten und Harald H***** gehörten je 1/32 der Liegenschaft. Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 1... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin führt seit Jahrzehnten einen Maler- und Anstreicherbetrieb. Der Zweitbeklagte war von 1964 bis 1987 Dienstnehmer der Klägerin; danach Kommanditist und schließlich Komplementär. Mit Ende 1995 schied der Zweitbeklagte aus dem Unternehmen der Klägerin aus, nachdem er vergeblich versucht hatte, Hauptgesellschafter zu werden. Der Zweitbeklagte ist derzeit Geschäftsführer und Gesellschafter der Erstbeklagten, die ebenfalls einen Maler- und Anstreicherbetrieb... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 Ba ZPO §226 IIA3 ZPO §226 IIB1 ZPO §228 B3dd ZPO §228 C1 ZPO §228 C3 ZPO §228 H3HGB §131 Abs1 Z4 ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die viertbeklagte offene Handelsgesellschaft ist zu FN 17955f im Firmenbuch beim Landesgericht Innsbruck eingetragen. Als persönlich haftende Gesellschafter scheinen die Erst-, Zweit- und Drittkläger, der 1993 verstorbene Herbert S*****, der 1989 verstorbene Fritz S***** und die am Verfahren nicht beteiligte Anna T*****, geborene S*****, auf. Der Geschäftsanteil des 1989 verstorbenen Gesellschafters ist je zur Hälfte auf seine Söhne Fritz S***** jun (gebor... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 1978 Hauptmieter einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten, an denen im Laufe der Zeit Wohnungseigentum begründet wurde. Auch an der vermieteten Wohnung des Beklagten wurde Wohnungseigentum begründet. Die Erstklägerin ist Wohnungseigentümerin. Beide Klägerinnen sind neben anderen Personen Miteigentümer der Liegenschaft sowie Wohnungseigentümer hinsichtlich mehrerer Wohnungen (Beil A). Die Kläger kündigten am 4.9.1995 die Wohnung ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 600 Grundbuch ***** mit den Häusern Graz, *****. Mit den Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum verbunden. Wohnungseigentumsorganisator war die "S*****gesellschaft mbH" in G*****. Mit ihrem Antrag vom 27. Mai 1993 begehrten die Antragsteller zunächst nur gegenüber dem Erstantragsgegner, in der Folge auch gegenüber den 2.) bis 8.) Antragsgegnern, deren Zustimmung zur Klagsführung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Weder aus dem Parteienvorbringen noch aus den Feststellungen der Tatsacheninstanzen ergibt sich, daß der Servitutsweg auf einen anderen Grundbuchskörper des Kläger verlegt worden wäre. Im übrigen dient die angesprochene Einschränkung des Rechtes des Belasteten auf Wegverlegung nur dem Schutz des Berechtigten vor dem Verlust seiner Dienstbarkeit ohne Grundbuchseintragung (EvBl 1979/166; SZ 59/50; 6 Ob 603/89; zuletzt... mehr lesen...
Norm: ABGB §828 ZPO §14 C ABGB § 828 heute ABGB § 828 gültig ab 01.07.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2002 ABGB § 828 gültig von 01.01.1812 bis 30.06.2002 ZPO § 14 heute ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 Bdoö FischereiG §50 ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Mehrere nach dem oö Fischereigesetz gekoppelt Fischereiberechtigte bilden eine einfache (schlichte) Rechtsgemeinschaft. Die Feststellung des Bestehens eines dieser Rechtsgemeinschaft zustehenden... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 CWRG §31 Abs3WRG §31 Abs4 ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Wohnungseigentümer bilden bei der vom Bund gegen sie erhobenen Kostenersatzansprüchen nach § 31 Abs 3 und Abs 4 WRG keine einheitliche Streitpartei im Sinne des § 14 ZPO. Wohnungseigentüme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien und die auf ihrer Seite beigetretenen Nebenintervenienten gehören zu den insgesamt 11 Berechtigten der „L***** Koppelfischerei“, der im Fischereirevier „Donau A“ das Fischereirecht in der - stromabwärts gesehen - linken Donauhälfte zwischen Donaukilometer 2156,9 und 2169 zusteht. Die 12 beklagten Parteien sind Fischereiberechtigte der „W***** Koppelfischerei“ zwischen Donaukilometer 2153 und 2156,9. Die klagenden Parteien behaupten, ihne... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B2 ABGB §833 D3 ABGB §1116 B ZPO §14 De ZPO §561 WEG 1975 §13c ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Minderheitseigentümerin einer Liegenschaft in Wien 20, ***** an der zum Teil auch Wohnungseigentum begründet wurde. Die Mehrheit der Miteigentümer sind zugleich auch Wohnungseigentümer. Aufgrund einer zwischen der Rechtsvorgängerin der Klägerin und den übrigen Mit- bzw Wohnungseigentümern getroffenen Benützungsvereinbarung steht der Klägerin die alleinige Nutzung der gegenständlichen Wohnung top Nr 20 zu. Sie vermietete diese Wohnung mit Mietvertra... mehr lesen...
Norm: ABGB §477 ABGB §825 B ZPO §14 Bd ZPO §228 B5oö FischereiG 1983 allg ABGB § 477 heute ABGB § 477 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 825 heute ABGB § 825 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 Bc WEG 1975 §25 ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898 WEG 1975 § 25 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002
Rechtssatz:
Hat eine Liegenschaft meh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Fischereikataster der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ist unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bezirksgerichts St.Florian vom 23.Mai 1883, Zl. 1030, folgendes Koppelfischereirecht eingetragen: "Katasterposten 47 (Erstkläger und Zweitklägerin): ... Zu einem Viertel in der Traun, Krems und dem Mühlbach Parzelle 571 und in der Bachparzelle 1846/14 von jenem Punkte angefangen, wo die verlängert gedachte Grenzlinie der Parzelle 1842/36 und 1847/1 die Traun... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****. Zugunsten der Klägerin, die im Grundbuch mit einem Miteigentumsanteil von 49/798 aufscheint, ist zu BLNR 16 a die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum am Objekt W 10 angemerkt. Sie hat diese Anwartschaft vom Erstbeklagten, dem früheren Alleineigentümer der Liegenschaft, durch einen Kaufvertrag vom 25.7.1985 erworben. Die Anteilsrechte der übrigen Beklagten beruhen auf ähnlichen K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien brachten zur
Begründung: ihres Hauptbegehrens auf Feststellung (ein Eventualbegehren ist auf Nichtigerklärung des Generalversammlungsbeschlusses der Alois A***** GmbH vom 10.2.1993 gerichtet) vor, Alois A***** sei im Zuge familiärer Unstimmigkeiten offensichtlich auf die Idee verfallen, sein Vermögen beiseite zu schaffen und seinen Familienangehörigen nichts zu hinterlassen. Aus diesem Grunde habe er am 7.1.1993 seine Geschäftsanteile... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 B1 MRG §8 Abs2WEG §9WEG §9 Abs3WEG §13 Abs2 Z3 ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898 MRG § 8 heute MRG § 8 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1098 IId ABGB §1118 A ZPO §14 B1 ABGB § 1098 heute ABGB § 1098 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1118 heute ABGB § 1118 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist - als Rechtsnachfolgerin ihres Vaters, Johann D*****, der den betreffenden Mietvertrag am 15.7.1964 mit dem damaligen Alleineigentümer des Hauses abgeschlossen hatte - Hauptmieterin der im ersten Stock des Hauses ***** gelegenen (aus zwei Zimmern, Küche, Kabinett, Bad und einem Abstellraum bestehenden) Wohnung. Die Mietzinszahlungen leistet sie zur Zeit an Martin P*****, einen Sohn des Klägers. Das fragliche Haus (das auf der Liegenschaf... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter der Wohnung Nr 7 in dem den Antragsgegnern gehörenden Haus *****. Wohnungseigentum ist für die Antragsgegner noch nicht begründet, doch ist die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum angemerkt. Die Antragsteller begehrten bei der Schlichtungsstelle die Feststellung, daß die Antragsgegner ihnen gegenüber zu den Zinsterminen 1.6.1994 bis 1.9.1994 das gesetzliche Zinsausmaß überschritten hätten. Die Schlichtungsstelle stellte die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte ist Miteigentümer der gegenständlichen Liegenschaft; der Kläger und der Zweitbeklagte sind Mieter je einer Wohnung in dem auf dieser Liegenschaft gelegenen Haus, hinter dem sich eine über den Gang des Hauses erreichbare Hof- und Gartenfläche befindet. Der Kläger begehrte unter anderem, den Erstbeklagten zur Zahlung eines Betrages von S 20.000,-- sA, in eventu, zur Aufstellung einer der ausschließlichen Benützung durch den Kläger offenste... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 B3 ABGB §833 C1 ABGB §834 ABGB §835 MRG §37 Abs1 Z12 MRG §40 ZPO §14 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Miteigentümer des Hauses *****, und zwar der Erstantragsgegner zur Hälfte, der Zweitantragsgegner und die Drittantragsgegnerin zu je einem Viertel. Die Antragsteller, die Wohnungen in diesem Haus gemietet haben, erwirkten zu SL-528/84 und SL-8684/95 zwei Entscheidungen der Schlichtungsstelle beim Magistratischen Bezirksamt für den 15. Bezirk über die zulässigen Betriebskosten der Jahre 1991 bis 1993, in denen eine Rückzahlungsverpflichtung d... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 Übs ZPO § 14 heute ZPO § 14 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 14 ZPO Übersicht der Entscheidungen zu Paragraph 14, ZPO A Allgemeines B Notwendige Streitgenossenschaft a Gesellschaftsrecht b Bestandrecht 1) Miete 2) Pach... mehr lesen...