RS OGH 2015/3/19 1Ob2003/96g, 1Ob178/97a, 1Ob193/06y, 1Ob119/14b

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Veröffentlicht am 26.11.1996
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Rechtssatz

Belangen gekoppelt Fischereibrechtigte mittels negativer Feststellungsklage Dritte auf Feststellung des Nichtbestehens des von diesen behaupteten Fischereirechts am selben Fischwasser, müssen alle Koppelfischereiberechtigten - jedenfalls dann, wenn ihr Recht im Gutbestandsblatt ihrer Liegenschaften ersichtlich gemacht ist - als notwendige Streitgenossen (§ 14 ZPO) auftreten, um den bei isolierter Entscheidung über solche Begehren eines oder einzelner von ihnen drohenden Gefahr unlösbarer Verwicklungen vorzubeugen.Belangen gekoppelt Fischereibrechtigte mittels negativer Feststellungsklage Dritte auf Feststellung des Nichtbestehens des von diesen behaupteten Fischereirechts am selben Fischwasser, müssen alle Koppelfischereiberechtigten - jedenfalls dann, wenn ihr Recht im Gutbestandsblatt ihrer Liegenschaften ersichtlich gemacht ist - als notwendige Streitgenossen (Paragraph 14, ZPO) auftreten, um den bei isolierter Entscheidung über solche Begehren eines oder einzelner von ihnen drohenden Gefahr unlösbarer Verwicklungen vorzubeugen.

Entscheidungstexte

  • RS0106907">1 Ob 2003/96g
    Entscheidungstext OGH 26.11.1996 1 Ob 2003/96g
  • RS0106907">1 Ob 178/97a
    Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 178/97a
    Vgl
  • RS0106907">1 Ob 193/06y
    Entscheidungstext OGH 28.11.2006 1 Ob 193/06y
    Auch; Beisatz: Den eine negative Feststellungsklage erhebenden Koppelfischereiberechtigten kommt die Stellung von notwendigen Streitgenossen im Sinne des § 14 ZPO zu. (T1)
  • RS0106907">1 Ob 119/14b
    Entscheidungstext OGH 19.03.2015 1 Ob 119/14b
    Auch; Veröff: SZ 2015/20

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106907

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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