RS OGH 2018/2/28 2Ob570/95, 6Ob167/17b

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Veröffentlicht am 30.10.1995
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Rechtssatz

Bei einer einheitlichen Streitpartei wirken Prozesshandlungen eines der Streitgenossen auch für alle anderen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0075148

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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