RS OGH 1995/10/24 4Ob572/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1995
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Norm

ABGB §833 B1
ABGB §1090 IIIc
ZPO §14 Bb1
ZPO §14 C

Rechtssatz

Keine notwendige Streitgenossenschaft sämtlicher Miteigentümer, wenn sich ein Mieter gegen Störungen der Ausübung seines Mietrechts durch einen der Mitvermieter zur Wehr setzt. Der Mieter kann den Anspruch entweder nur auf Unterlassung einer konkreten eigenmächtigen Störung oder auch gegen die Ausübung eines vermeintlichen aus dem Miteigentum entspringenden Rechts richten. Werden nur Störungen durch einen mehrerer Vermieter behauptet, ist die Klage - wie bei einer schlichten Unterlassungsklage des Eigentümers gegen einen Störer - nicht notwendig gegen alle Miteigentümer der Bestandsache zu richten, geht es doch nur um das Hintanhalten künftiger Störungen durch den konkreten Störer, nicht aber auch um die Feststellung eines Bestandrechts oder das Nichtbestehen eines aus dem Mietvertrag abgeleiteten Eingriffsrechts.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0081752

Dokumentnummer

JJR_19951024_OGH0002_0040OB00572_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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