Rechtssatz
Mehrere Miteigentümer, die die Zustimmung zur Erstellung eines Teilungsplanes und zur Abschreibung und Zuschreibung begehren bilden eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des § 14 ZPO.Mehrere Miteigentümer, die die Zustimmung zur Erstellung eines Teilungsplanes und zur Abschreibung und Zuschreibung begehren bilden eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des Paragraph 14, ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0045844Dokumentnummer
JJR_19950511_OGH0002_0020OB00526_9500000_001