RS OGH 1995/5/11 2Ob526/95

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Veröffentlicht am 11.05.1995
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Rechtssatz

Mehrere Miteigentümer, die die Zustimmung zur Erstellung eines Teilungsplanes und zur Abschreibung und Zuschreibung begehren bilden eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des § 14 ZPO.Mehrere Miteigentümer, die die Zustimmung zur Erstellung eines Teilungsplanes und zur Abschreibung und Zuschreibung begehren bilden eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des Paragraph 14, ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0045844

Dokumentnummer

JJR_19950511_OGH0002_0020OB00526_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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