RS OGH 1995/2/27 1Ob30/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1995
beobachten
merken

Norm

WRG §15 Abs1
WRG §117
ZPO §14 C

Rechtssatz

Gekoppelt Fischereiberechtigte können ihre Ansprüche im Entschädigungsverfahren nach § 15 Abs 1 letzter Satz und § 117 WRG unabhängig von der Geltendmachung von Ansprüchen durch die übrigen (gleichberechtigten) Fischereiberechtigten durchsetzen. Sie bilden bei der Antragstellung an das Gericht und im anschließenden gerichtlichen Verfahren keine einheitliche Streitpartei.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0041451

Dokumentnummer

JJR_19950227_OGH0002_0010OB00030_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten