Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: "Sie sind und waren zu dem sogleich ua Tatzeitpunkt Geschäftsführer der Komplementärin XXXX , FN XXXX , der XXXX , FN XXXX , somit deren außenvertretungsbefugtes Organ und gem § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 - VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher und haben daher dafür einzustehen, dass von Ihrem Unternehmen aus am -12.4.2018, 10:09 Uhr, die E-Mail... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Prüfabteilung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch "FMA") führte im Zeitraum vom 16.03.2015 bis 27.03.2015 bei der Rechtsvorgängerin der XXXX , der Beschwerdeführerin (im Folgenden auch: "BF" bzw. "X-SE"), der XXXX AG (im Folgenden auch: "Z-AG"), eine Vor-Ort-Prüfung gemäß § 3 Abs. 9 BWG durch, über den sie dann einen Prüfbericht, datiert mit 30.07.2015, erstellte (ON 02; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FM... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das an den Beschwerdeführer und die XXXX Bank AG (im Folgenden "haftende Gesellschaft") gerichtete Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 12.12.2018, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sehr geehrter Herr [...]! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX Bank AG (im Folgenden auch XXXX ), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift XXXX . In dieser Funktion haben Si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das an den Beschwerdeführer und die XXXX Bank AG (im Folgenden "haftende Gesellschaft") gerichtete Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 12.12.2018, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sehr geehrter Herr [...]! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX Bank AG (im Folgenden auch XXXX ), eines konzessionierten Kreditinstitutes mit der Geschäftsanschrift XXXX . In dieser Funktion haben Si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis sprach die belangte Behörde aus, der Erstbeschwerdeführer habe gemäß § 9 VStG als handelsrechtlicher Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und damit als zu deren Vertretung nach außen berufene Person Folgendes zu verantworten: Am 28.11.2017 um 14.15 Uhr sei entgegen § 107 Abs. 1 TKG ausgehend vom Anschluss XXXX , der auf die zweitbeschwerdeführende Partei laute, Frau XXXX (in der Fol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis sprach die belangte Behörde aus, der Erstbeschwerdeführer habe gemäß § 9 VStG als handelsrechtlicher Geschäftsführer der zweitbeschwerdeführenden Partei und damit als zu deren Vertretung nach außen berufene Person Folgendes zu verantworten: Am 28.11.2017 um 14.15 Uhr sei entgegen § 107 Abs. 1 TKG ausgehend vom Anschluss XXXX , der auf die zweitbeschwerdeführende Partei laute, Frau XXXX (in der Fol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das angefochtene Straferkenntnis vom 03.03.2017 wendet sich gegen die XXXX AG (beschwerdeführende Partei; bP) und enthält folgenden
Spruch: "Die XXXX AG (im Folgenden ‚ XXXX AG') ist ein konzessioniertes Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) mit der Geschäftsanschrift (Sitz) in XXXX . Im Hinblick auf die in § 99d BWG, BGBl I Nr. 2013/184, vorgesehene Möglichkeit der Verhängung von Geldstrafen gegen die XXXX AG als juris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Aufforderungen der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") zur Rechtfertigung vom 07.12.2016 (hinsichtlich Spruchpunkt I. - ON 12; im Folgenden sind mit der Angabe von "ON" Teile des FMA-Aktes gemeint) wurde gegen den Beschwerdeführer ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 30.01.2018 (hinsichtlich Spruchpunkt II. - ON 63) auf weitere Tatvorwürfe ausgedehnt. Der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (nachfolgend: " XXXX "), ein konzessioniertes Kreditunternehmen mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Gesetzesverstöße zu verantworten: I. Die XXXX hat es ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 18.09.2018 wendet sich gegen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie sind seit 01.01.2009 Geschäftsleiter der XXXX (im Folgenden " XXXX " genannt), FN XXXX , mit Sitz in XXXX . In dieser Funktion haben Sie gem § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.04.2018 wendet sich gegen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie sind seit dem 23.08.2008 Vorstand der XXXX in der Folge XXXX oder Emittentin), einer börsennotierten Aktiengesellschaft mit der Geschäftsanschrift XXXX , deren Aktien seit mehr als 10 Jahren im Amtlichen... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde betreffend den Beschwerdeführer wie folgt: "Herr XXXX, geb. am XXXX, hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX Handels GmbH</nichtanonym><anonym>XXXX</anonym></person></nichtanonym><anonym>XXXX</anonym></person> am Standort ‚XXXX' n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde in Bezug auf den Beschwerdeführer wie folgt: "Sie haben im Zeitraum von 02.08.2017 bis zumindest 31.12.2017 Prüfungshandlungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 einer mittelgroßen Gesellschaft mit beschränkter Haftung vorgenommen, ohne über eine aufrechte Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an der Qualitätssicherungsprüfung gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 01.06.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF4") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! I. Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX ) AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 07.12.2015, KOA 1.850/15-015, sowie vom 04.02.2016, KOA 1.850/16-005, stellte die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den ORF (im Folgenden: zweitbeschwerdeführende Partei) gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 und Z 9 KOG iVm §§ 35,36 und 37 ORF-G Verletzungen des § 14 Abs. 4 Satz 5 iVm § 17 Abs. 5 ORF-G wegen Überschreitung der höchstzulässigen Werbezeit am 04.11.2015 im bundeslandweiten Hörf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 07.12.2015, KOA 1.850/15-015, sowie vom 04.02.2016, KOA 1.850/16-005, stellte die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den ORF (im Folgenden: zweitbeschwerdeführende Partei) gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 und Z 9 KOG iVm §§ 35,36 und 37 ORF-G Verletzungen des § 14 Abs. 4 Satz 5 iVm § 17 Abs. 5 ORF-G wegen Überschreitung der höchstzulässigen Werbezeit am 04.11.2015 im bundeslandweiten Hörf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 16.04.2018 forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland den nunmehrigen Beschwerdeführer XXXX (in der Folge "BF") zur Rechtfertigung auf. Dem BF wurde zur Last gelegt, er habe es als Geschäftsführer der Firma XXXX GmbH zu verantworten, dass am 05.04.2018, 11:03 Uhr, eine elektronische Post zur Direktwerbung an office@ XXXX .com gesendet worden sei, ohne dass eine vorherige Einwilligung dafür bestand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: "Frau XXXX , geb. am XXXX , hat als Inhaberin der Firma ‚ XXXX ' am Standort ‚ XXXX ' zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 6/2016, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zugesendet hat, indem, ausgehend von der E-Mail-Adresse XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das Straferkenntnis vom 16.03.2017, zugestellt am 20.03.2017, richtet sich gegen XXXX (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Tabelle kann nicht abgebildet werden Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: Ad I.1. und I.2.: § 48 Abs 1 Z 7 BörseG, BGBl Nr. 555/1989 idF BGBl I Nr. 184/2013, iVm § 18 Z 1 BörseG, BGBl Nr. 555/1989 idF BGBl I Nr. 124/2005, iVm § 12 Abs ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das Straferkenntnis vom 22.05.2017, zugestellt am 23.05.2017, richtet sich gegen XXXX (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Tabelle kann nicht abgebildet werden Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: Ad I.1. und I.2.: § 48 Abs 1 Z 7 BörseG, BGBl Nr. 555/1989 idF BGBl I Nr. 184/2013, iVm § 18 Z 1 BörseG, BGBl Nr. 555/1989 idF BGBl I Nr. 124/2005, iVm § 12 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das Straferkenntnis vom 18.09.2017, zugestellt am 21.09.2017, richtet sich gegen XXXX (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Tabelle kann nicht abgebildet werden Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: Ad I.1. und I.2.: § 48 Abs 1 Z 7 BörseG, BGBl Nr. 555/1989 idF BGBl I Nr. 184/2013, iVm § 18 Z 1 BörseG, BGBl Nr. 555/1989 idF BGBl I Nr. 124/2005, iVm § 12 Abs ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Erstbeschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach §38 Abs. 1 Z3 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl, i Nr. 50/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde betreffend den Erstbeschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), BGBl. Nr. 52/1991 idF BGBl. I Nr. 33/2013, verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks (ORF) für Übertretungen nach §38 Abs. 1 Z3 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl, i Nr. 50/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: " XXXX hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i. d.g.F., als handelsrechtliche Geschäftsführerin zur Vertretung der Firma XXXX ‘ nach außen berufene Person ( XXXX ), zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 6/2016, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Inhaber eines XXXX dafür einzustehen habe, dass entgegen § 107 Abs. 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) BGBl. I 70/2003 idF BGBl. I 6/2016 am 01.01.2017, um 18.20 Uhr und am 01.02.2017, um 07.51 Uhr in seinem Namen und in seinem Auftrag mit der E-Mailadresse XXXX jeweils eine elektronische Post (E-Mail) zu Zwecken der Direktwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (belange Behörde) die nunmehrigen Beschwerdeführer, 1) XXXX (Erstbeschwerdeführer) und 2) XXXX (Zweitbeschwerdeführer) zur Rechtfertigung auf. Den nunmehrigen Beschwerdeführern wurde zur Last gelegt, als im Tatzeitpunkt als Geschäftsführer der XXXX tätige Personen, somit als deren auße... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (belange Behörde) die nunmehrigen Beschwerdeführer, 1) XXXX (Erstbeschwerdeführer) und 2) XXXX (Zweitbeschwerdeführer) zur Rechtfertigung auf. Den nunmehrigen Beschwerdeführern wurde zur Last gelegt, als im Tatzeitpunkt als Geschäftsführer der XXXX tätige Personen, somit als deren auße... mehr lesen...