Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 i.d.g.F., kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekü... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 25.06.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 B-VG Art.83 Abs2 BWG §41 Abs4 Z1 BWG §98 Abs5a Z3 BWG §99d EMRK Art.6 FMABG §22 Abs2a FMABG §22 Abs6 FM-GwG §23 Abs1 Z3 FM-GwG §34 FM-GwG §35 VbVG §3 VStG 1950 §25 VStG 1950 §31 Abs1 VStG 1950 §32 Abs2 VStG 1950 §45 Abs1 Z1 VStG 1950 §5 VStG 1950 §6 VStG 1950 §64 VStG 1950 §9 Abs1 VwGVG §24 VwGVG §50 Abs1 VwGVG §52 Abs8 B-VG Art. 133 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: "Frau XXXX , geb. am XXXX , hat als Inhaberin der Firma ‚ XXXX ' am Standort ‚ XXXX ' zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 6/2016, eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers zugesendet hat, indem, ausge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 10.11.2015 richtet sich an die XXXX (im Folgenden "Bank") und enthält folgenden
Spruch: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" und auch "belangte Behörde") vom 10.11.2015 richtet sich an die römisch 40 (im Folgenden "Bank") und enthält folgenden
Spruch: "Die XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Das Straferkenntnis vom 16.03.2017, zugestellt am 20.03.2017, richtet sich gegen XXXX (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das Straferkenntnis vom 16.03.2017, zugestellt am 20.03.2017, richtet sich gegen römisch 40 (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Tabelle kann nicht abgebildet werden Sie haben ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Das Straferkenntnis vom 22.05.2017, zugestellt am 23.05.2017, richtet sich gegen XXXX (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das Straferkenntnis vom 22.05.2017, zugestellt am 23.05.2017, richtet sich gegen römisch 40 (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! "Sehr geehrter Herr römisch 40 ! Tabelle kann... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Das Straferkenntnis vom 18.09.2017, zugestellt am 21.09.2017, richtet sich gegen XXXX (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das Straferkenntnis vom 18.09.2017, zugestellt am 21.09.2017, richtet sich gegen römisch 40 (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Tabelle kann nicht abgebildet werden Sie haben ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) es als zur Vertretung der Firma XXXX, diese wiederrum als unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Firma XXXX nach außen berufene Person, zu verantworten habe, dass diese eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ohne vorherige Einwilligung der Empfängerin bzw. trotz mehrmaliger aus... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Straferkenntnis verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer als Vorsitzenden des XXXX eine Verwaltungsstrafe gemäß § 107 Abs. 2 Z 1 iVm § 109 Abs. 3 Z 20 TKG. 1. Mit dem bekämpften Straferkenntnis verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer als Vorsitzenden des römisch 40 eine Verwaltungsstrafe gemäß Paragraph 107, Absatz 2, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 109,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis entschied die belangte Behörde wie folgt: " XXXX hat als gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i. d.g.F., als handelsrechtliche Geschäftsführerin zur Vertretung der Firma XXXX ‘ nach außen berufene Person ( XXXX ), zu verantworten, dass diese entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 6/2016, eine elektronische Post zu Zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der XXXX (im Folgenden auch: "Bank X") durch, die Vor-Ort-Prüfung in den Räumlichkeiten des Unternehmens fand vom 03.11.2014 bis 11.11.2014 statt. 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der XXXX (im Folgenden auch: "Bank X") durch, die Vor-Ort-Prüfung in den Räumlichkeiten des Unternehmens fand vom 03.11.2014 bis 11.11.2014 statt. 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") führte im Zeitraum vom 10.10.2014 bis 01.04.2015 eine Prüfung bei der römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (belange Behörde) die nunmehrigen Beschwerdeführer, 1) XXXX (Erstbeschwerdeführer) und 2) 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (bel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (belange Behörde) die nunmehrigen Beschwerdeführer, 1) XXXX (Erstbeschwerdeführer) und 2) 1. Mit zwei gleichlautenden Schreiben vom 22.03.2017, GZ BMVIT-631.540/0826-III/FBW/2016, forderte das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland (bel... mehr lesen...