Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom 28.02.2023 erstattete XXXX (in Folge: Anzeigenleger bzw. Empfänger) eine Anzeige beim Fernmeldebüro (in Folge: belangte Behörde) wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail vom selben Tag ohne vorherige Einwilligung über eine E-Mailadresse, die XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) zurechenbar ist. 1. Mit E-Mail vom 28.02.2023 erstattete römisch 40 (in Folge: Anzeigenleger bzw. Empfänger) eine Anzei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Mandatsbescheid vom 24.04.2018 schrieb die Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“ oder „belangte Behörde“) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde der XXXX („beschwerdeführende Partei“ oder „bfP“) gemäß § 123a Abs. 2 BaSAG iVm Art. 70 VO (EU) 806/2014 und Art. 8 Abs. 1 lit a der Durchführungsverordnung (EU) 2015/81 einen Anteil an den Beiträgen für den einheitlichen Abwicklungsfonds für das Jahr 2018 in Höhe v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 20.12.2022 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 28.12.2022, richtet sich gegen den BF als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: römisch eins.1. Das hier angefochtene Straferkenntnis vom 20.12.2022 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA), dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) zugestellt am 28.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22.09.2022 wurde über den Beschwerdeführer wegen Verletzung von § 56 Abs. 2 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG, BGBl. I Nr. 83/2016 idF BGBl. I Nr. 30/2018, gemäß § 65 Abs. 2 Z 11 APAG eine Geldstrafe in Höhe von EUR 7.000,00 bzw., falls diese uneinbringlich ist, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX langte eine Anzeige der Landesverkehrsabteilung der Polizeidirektion Tirol (im Folgenden: Anzeigenlegerin) bei der Fernmeldebehörde Außenstelle Innsbruck (im Folgenden: belangte Behörde) ein. Eine Polizeistreife habe am XXXX in XXXX auf der XXXX im Bereich des XXXX Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Dabei sei das Fahrzeug des Beschwerdeführers angehalten und dabei ein Radarwarngerät vorgefunden wor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22.09.2022 wurde über den Beschwerdeführer wegen Verletzung von § 56 Abs. 2 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG, BGBl. I Nr. 83/2016 idF BGBl. I Nr. 30/2018, gemäß § 65 Abs. 2 Z 11 APAG eine Geldstrafe in Höhe von EUR 7.000,00 bzw., falls diese uneinbringlich ist, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Durch Beamte der Landesverkehrsabteilung Tirol wurde am 21.09.2021 im Fahrzeug des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) ein Radarwarngerät, welches an der Innenseite der Windschutzscheibe mittels Saugnapf befestigt und in Betrieb war, wahrgenommen. Das Gerät wurde durch die einschreitenden Beamten nach Aufnahme erforderlicher Daten sowie Anfertigung von Lichtbildern im Zuge einer Lenker- und Verkehrskontroll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Mandatsbescheid vom 24.04.2019 schrieb die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde der XXXX Bank AG (im Folgenden: BF) „in Umsetzung des Beschlusses (Decision) des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board, SRB) vom 16.04.2019 (SRB/ XXXX )“ gemäß § 3 Abs. 1 BaSAG iVm § 57 Abs. 1 AVG und § 123a Abs. 1 BaSAG iVm Art. 70 Verordnung 806... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom XXXX erstattete XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am XXXX ohne vorherige Einwilligung über eine Mailadresse, die den Beschwerdeführern zurechenbar ist. 1. Mit E-Mail vom römisch XXXX erstattete römisch XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am römisch XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom XXXX erstattete XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am XXXX ohne vorherige Einwilligung über eine Mailadresse, die den Beschwerdeführern zurechenbar ist. 1. Mit E-Mail vom römisch XXXX erstattete römisch XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am römisch XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX erstattete XXXX (in der Folge bezeichnet als „Anzeigerin“) bei der belangten Behörde Anzeige wegen des Erhalts einer E-Mail mit dem
Betreff: „ XXXX “ am XXXX um XXXX Uhr. Die Anzeigerin gehe davon aus, dass ihre E-Mail-Adresse zu Werbezwecken an die Erstbeschwerdeführerin (zugleich Geschäftsführerin der Zweitbeschwerdeführerin) weitergegeben und von ihr unrechtmäßig zur Werbeaussendung verwendet wo... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der gegenständlich angefochtene Bescheid der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, „belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX zu GZ XXXX wendet sich gegen die XXXX (beschwerdeführende Partei, „bfP“). Der
Spruch: dieses Bescheides lautet wie folgt: 1. Der gegenständlich angefochtene Bescheid der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, „belBeh“ oder „FMA“) vom römisch 40 zu GZ römisch 40 wendet ... mehr lesen...
Begründung: der Geschäftsbeziehung: 08.10.2002 ,
Begründung: der Geschäftsbeziehung: 08.10.2002 Status der Geschäftsbeziehung: ACTIVE Beendigung der Geschäftsbeziehung: --- Risikoeinstufung: High Risk (special case) Zum Stichtag 23.12.2016 hat die [BF] [az] (Nationalität RU) als wirtschaftlichen Eigentümer der [HE] erfasst. Aufgrund der von der [BF] festgestellten und teilweise überprüften Informationen lässt sich die Eigentums- und Kontrollstruktur der [HE] graphisch wie fol... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.10.2023 teilte das Bundesdenkmalamt (im Folgenden: belangte Behörde) den Verfahrensparteien, darunter dem Beschwerdeführer, mit, dass es beabsichtige festzustellen, dass an der Erhaltung des lnneren der Objekte des – mit Bescheid vom 24.03.1992, Zl. 14.343/10/91 unter Denkmalschutz gestellten – Ensembles XXXX siedlung ,, XXXX " in XXXX , Gemeinde XXXX , bestehend aus den Häusern ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 01.02.2023 veröffentlichte die Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“ oder belangte Behörde, „belBeh“) folgende Bekanntmachung auf ihrer Website (fma.gv.at), deren Rechtmäßigkeit im gegenständlichen Beschwerdeverfahren strittig ist: „FMA verhängt Sanktion gegen eine verantwortliche Person der XXXX wegen Verstoß gegen das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) Österre... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 07.06.2021 langte die Anlage zum Prüfungsbericht gemäß § 71 Abs 4 WAG 2018 für das Geschäftsjahr 2020 seitens der Wertpapierfirma XXXX GmbH (im Folgenden: GmbH) über die Incoming-Plattform der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) bei dieser ein. Darin hatte der Wirtschaftsprüfer der GmbH ausgeführt: römisch eins.1. Mit Schreiben vo... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 07.06.2021 langte die Anlage zum Prüfungsbericht gemäß § 71 Abs 4 WAG 2018 für das Geschäftsjahr 2020 seitens der Wertpapierfirma XXXX GmbH (im Folgenden: GmbH) über die Incoming-Plattform der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA oder belangte Behörde) bei dieser ein. Darin hatte der Wirtschaftsprüfer der GmbH ausgeführt: römisch eins.1. Mit Schreiben vo... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: „belangte Behörde“) erließ am 22.04.2021 gegen die XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführerin“) ein Straferkenntnis mit folgendem Inhalt: römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: „belangte Behörde“) erließ am 22.04.2021 gegen die römisch 40 (im Folgenden: „Beschwerdeführerin“) ein Straferkenntnis mit folgend... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX wendet sich gegen die XXXX (beschwerdeführende Partei, „bfP“ oder „ XXXX “) als Beschuldigte. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Im Zuge der nach § 2 Abs. 1 Z 7 KommAustria-Gesetz (KOG), der Kommunikationsbehörde Austria („belangte Behörde“) obliegenden Beobachtung der Einhaltung der Bestimmungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) durch private Rundfunkveranstalter wurde die im Spruchkopf genannte weitere Verfahrenspartei (wVP) von der belangten Behörde mit Schreiben vom 27.09.2019 aufgeforder... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 06.08.2018 wurde gegen den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden auch: „X-GmbH“) (ON 25a; im Folgenden sind mit der Angabe von „ON“ Teile des FMA-Aktes gemeint) ein Verwaltungsstrafverfahren wegen des Verstoßes gegen die Veröffentlichungsvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 KMG sowie gegen die Werbevorschriften gemäß § 4 Abs. ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: „FMA“) vom 23.03.2018, Zl. XXXX , wurde der im
Spruch: genannten Antragstellerin, als juristische Person eine Geldstrafe gemäß § 35 Abs. 3 zweiter Strafsatz FM-GwG, BGBl. I 118/2016 iVm § 34 Abs. 2 (schwerwiegender Verstoß) FM-GwG, BGBl. I 118/2016 iVm § 22 Abs. 8 FMABG BGBl. I Nr. 97/2001 in Höhe von XXXX ,-- ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 21.11.2022 erstattete XXXX , (in der Folge: der Empfänger) bei der belangten Behörde Anzeige wegen des Erhalts einer E-Mail mit dem
Betreff: XXXX des XXXX (Absender) am 17.11.2022, 15:33 Uhr. 1. Am 21.11.2022 erstattete römisch 40 , (in der Folge: der Empfänger) bei der belangten Behörde Anzeige wegen des Erhalts einer E-Mail mit dem
Betreff: römisch 40 des römisch 40 (Abse... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der belangten Behörde langte am 2.9.2022 eine „Anzeige wegen Verstoß gegen Paragraph 174 TKG“ des XXXX ein. Es wurde ausgeführt, dass XXXX von der E-Mail-Adresse „ XXXX “ aus am 19.8.2022 eine E-Mail zu Werbezwecken erhalten habe, für die er keine Einwilligung erteilt habe. 1. Bei der belangten Behörde langte am 2.9.2022 eine „Anzeige wegen Verstoß gegen Paragraph 174 TKG“ des ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der belangten Behörde langte am 2.9.2022 eine „Anzeige wegen Verstoß gegen Paragraph 174 TKG“ des XXXX ein. Es wurde ausgeführt, dass XXXX von der E-Mail-Adresse „ XXXX “ aus am 19.8.2022 eine E-Mail zu Werbezwecken erhalten habe, für die er keine Einwilligung erteilt habe. 1. Bei der belangten Behörde langte am 2.9.2022 eine „Anzeige wegen Verstoß gegen Paragraph 174 TKG“ des ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der belangten Behörde langten am 28.2.2022 eine „ XXXX “ und am 3.3.2022 eine „ XXXX “, jeweils mit Beilagen, des XXXX ein. Es wurde ausgeführt, dass XXXX vom Beschwerdeführer ein „Werbeemail“ erhalten habe, obwohl er mit ihm „nie (!) eine Geschäftsbeziehung hatte“. 1. Bei der belangten Behörde langten am 28.2.2022 eine „ römisch 40 “ und am 3.3.2022 eine „ römisch 40 “, jewe... mehr lesen...