Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX langte eine Anzeige der Landesverkehrsabteilung der Polizeidirektion Tirol (im Folgenden: Anzeigenlegerin) bei der Fernmeldebehörde Außenstelle Innsbruck (im Folgenden: belangte Behörde) ein. Eine Polizeistreife habe am XXXX in XXXX auf der XXXX im Bereich des XXXX Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Dabei sei das Fahrzeug des Beschwerdeführers angehalten und dabei ein Radarwarngerät vorgefunden wor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22.09.2022 wurde über den Beschwerdeführer wegen Verletzung von § 56 Abs. 2 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG, BGBl. I Nr. 83/2016 idF BGBl. I Nr. 30/2018, gemäß § 65 Abs. 2 Z 11 APAG eine Geldstrafe in Höhe von EUR 7.000,00 bzw., falls diese uneinbringlich ist, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Durch Beamte der Landesverkehrsabteilung Tirol wurde am 21.09.2021 im Fahrzeug des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) ein Radarwarngerät, welches an der Innenseite der Windschutzscheibe mittels Saugnapf befestigt und in Betrieb war, wahrgenommen. Das Gerät wurde durch die einschreitenden Beamten nach Aufnahme erforderlicher Daten sowie Anfertigung von Lichtbildern im Zuge einer Lenker- und Verkehrskontroll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Mandatsbescheid vom 24.04.2019 schrieb die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde der XXXX Bank AG (im Folgenden: BF) „in Umsetzung des Beschlusses (Decision) des Ausschusses für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board, SRB) vom 16.04.2019 (SRB/ XXXX )“ gemäß § 3 Abs. 1 BaSAG iVm § 57 Abs. 1 AVG und § 123a Abs. 1 BaSAG iVm Art. 70 Verordnung 806... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom XXXX erstattete XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am XXXX ohne vorherige Einwilligung über eine Mailadresse, die den Beschwerdeführern zurechenbar ist. 1. Mit E-Mail vom römisch XXXX erstattete römisch XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am römisch XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail vom XXXX erstattete XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am XXXX ohne vorherige Einwilligung über eine Mailadresse, die den Beschwerdeführern zurechenbar ist. 1. Mit E-Mail vom römisch XXXX erstattete römisch XXXX (kurz: Anzeigenleger) eine Anzeige bei der belangten Behörde wegen der Zusendung einer Werbe-E-Mail am römisch XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX erstattete XXXX (in der Folge bezeichnet als „Anzeigerin“) bei der belangten Behörde Anzeige wegen des Erhalts einer E-Mail mit dem
Betreff: „ XXXX “ am XXXX um XXXX Uhr. Die Anzeigerin gehe davon aus, dass ihre E-Mail-Adresse zu Werbezwecken an die Erstbeschwerdeführerin (zugleich Geschäftsführerin der Zweitbeschwerdeführerin) weitergegeben und von ihr unrechtmäßig zur Werbeaussendung verwendet wo... mehr lesen...