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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 05.12.2020 langte bei der belangten Behörde eine Anzeige hinsichtlich E-Mails der XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin) vom 23.11.2020 und 24.11.2020 ein. In der Anzeige wurde darauf verwiesen, dass der Anzeiger bzw. Empfänger, XXXX (im Folgenden: Empfänger), diese E-Mails unaufgefordert bzw. ohne seine Zustimmung erhalten habe. Zudem sei der Empfänger in die von der... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 05.12.2020 langte bei der belangten Behörde eine Anzeige hinsichtlich E-Mails der XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin) vom 23.11.2020 und 24.11.2020 ein. In der Anzeige wurde darauf verwiesen, dass der Anzeiger bzw. Empfänger, XXXX (im Folgenden: Empfänger), diese E-Mails unaufgefordert bzw. ohne seine Zustimmung erhalten habe. Zudem sei der Empfänger in die von der... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 05.12.2020 langte bei der belangten Behörde eine Anzeige hinsichtlich E-Mails der XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin) vom 23.11.2020 und 24.11.2020 ein. In der Anzeige wurde darauf verwiesen, dass der Anzeiger bzw. Empfänger, XXXX (im Folgenden: Empfänger), diese E-Mails unaufgefordert bzw. ohne seine Zustimmung erhalten habe. Zudem sei der Empfänger in die von der... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 05.12.2020 langte bei der belangten Behörde eine Anzeige hinsichtlich E-Mails der XXXX (im Folgenden: Zweitbeschwerdeführerin) vom 23.11.2020 und 24.11.2020 ein. In der Anzeige wurde darauf verwiesen, dass der Anzeiger bzw. Empfänger, XXXX (im Folgenden: Empfänger), diese E-Mails unaufgefordert bzw. ohne seine Zustimmung erhalten habe. Zudem sei der Empfänger in die von der... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: BMVIT-631.540/0405-III/FBW/2019, zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend XXXX (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: BMVIT-631.540/0405-III/FBW/2019, zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend römisch 40 (nun... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: BMVIT-631.540/0405-III/FBW/2019, zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend XXXX (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: BMVIT-631.540/0405-III/FBW/2019, zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend römisch 40 (nun... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: XXXX , zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend XXXX (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: römisch 40 , zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend römisch 40 (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: XXXX , zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend XXXX (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.04.2021, GZ: römisch 40 , zugestellt am 16.04.2021, sprach die belangte Behörde betreffend römisch 40 (nunmehr: Erstbeschwerdeführerin) Folgendes aus: ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der gegenständlich angefochtene Vorstellungsbescheid der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX XXXX wendet sich gegen die XXXX (beschwerdeführende Partei, „bfP“ oder „Institut“). Der
Spruch: dieses Bescheides lautet wie folgt: 1. Der gegenständlich angefochtene Vorstellungsbescheid der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom 27.08.2019 zu XXXX wendet sich gegen XXXX („BF“) als Beschuldigter. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: „I. Sie sind seit 15.12.2006 Geschäftsführer und seit 17.09.2009 verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG der XXXX , einem gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 und 2 AIFMG (Alternative Investmen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA, belangte Behörde) vom 29.06.2018, GZ: XXXX , richtet sich gegen die XXXX LLP (im Folgenden: Beschwerdeführerin; auch BF3) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: „Die XXXX (UK) LLP (in der Folge XXXX ), eine Gesellschaft britischen Rechts (Limited Liability Partnerschip, Firmennummer XXXX , mit Geschäftsanschrift XXXX , XXXX , XXXX , hat als g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA, belangte Behörde) vom 29.06.2018, GZ: XXXX , abgeändert durch die Beschwerdevorentscheidung vom 08.09.2018, GZ: XXXX richtet sich gegen die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer; auch BF2) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie haben es als gemeinsam mit der XXXX AG (idF XXXX ), XXXX Limited ( XXXX ), XXXX AG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA, belangte Behörde) vom 29.06.2018, GZ: XXXX , richtet sich gegen die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin; auch BF1) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: „Die XXXX AG (in der Folge XXXX ), eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Geschäftsanschrift XXXX XXXX , XXXX , eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts XXXX unter XXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid wies die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) den Antrag der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) auf Registrierung als Dienstleisterin in Bezug auf virtuelle Währungen ab (Spruchpunkt I.) und schrieb ihr die Entrichtung einer Gebühr in Höhe von EUR 3.000,-- vor (Spruchpunkt II.). Begründend führte die FMA im Wesentlichen aus, es bestünden aufgrund von Verurteilungen beziehungsweise Vergleichen in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.1. Mit Anzeigen der XXXX (in Folge auch: X-Bank bzw. beschwerdeführende Partei) an die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: FMA bzw. belangte Behörde) gemäß § 73 Abs 1 Z 3 BWG betreffend Änderung in der Geschäftsleitung wurde mit Schreiben vom - 28.09.2016 die Bestellung von GL XXXX (in Folge auch: HS) (ON 18), - 19.04.2017 die Bestellung von GL XXXX (in Folge auch: GB) (ON 19), - 25.04.2017 die Abberufung von GL ... mehr lesen...