Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom 27.08.2019 zu XXXX wendet sich gegen XXXX („BF“) als Beschuldigter. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: „I. Sie sind seit 15.12.2006 Geschäftsführer und seit 17.09.2009 verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG der XXXX , einem gemäß § 6 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 und 2 AIFMG (Alternative Investmen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA, belangte Behörde) vom 29.06.2018, GZ: XXXX , richtet sich gegen die XXXX LLP (im Folgenden: Beschwerdeführerin; auch BF3) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: „Die XXXX (UK) LLP (in der Folge XXXX ), eine Gesellschaft britischen Rechts (Limited Liability Partnerschip, Firmennummer XXXX , mit Geschäftsanschrift XXXX , XXXX , XXXX , hat als g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA, belangte Behörde) vom 29.06.2018, GZ: XXXX , abgeändert durch die Beschwerdevorentscheidung vom 08.09.2018, GZ: XXXX richtet sich gegen die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer; auch BF2) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: „Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie haben es als gemeinsam mit der XXXX AG (idF XXXX ), XXXX Limited ( XXXX ), XXXX AG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA, belangte Behörde) vom 29.06.2018, GZ: XXXX , richtet sich gegen die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin; auch BF1) als Beschuldigte und enthält folgenden
Spruch: „Die XXXX AG (in der Folge XXXX ), eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Geschäftsanschrift XXXX XXXX , XXXX , eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts XXXX unter XXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid wies die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) den Antrag der Beschwerdeführerin (in Folge: BF) auf Registrierung als Dienstleisterin in Bezug auf virtuelle Währungen ab (Spruchpunkt I.) und schrieb ihr die Entrichtung einer Gebühr in Höhe von EUR 3.000,-- vor (Spruchpunkt II.). Begründend führte die FMA im Wesentlichen aus, es bestünden aufgrund von Verurteilungen beziehungsweise Vergleichen in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.1. Mit Anzeigen der XXXX (in Folge auch: X-Bank bzw. beschwerdeführende Partei) an die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: FMA bzw. belangte Behörde) gemäß § 73 Abs 1 Z 3 BWG betreffend Änderung in der Geschäftsleitung wurde mit Schreiben vom - 28.09.2016 die Bestellung von GL XXXX (in Folge auch: HS) (ON 18), - 19.04.2017 die Bestellung von GL XXXX (in Folge auch: GB) (ON 19), - 25.04.2017 die Abberufung von GL ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) vom 23.10.2020, sprach diese aus, dass eine Kundmachung, wonach die G XXXX F XXXX GmbH (in Folge: BF für Beschwerdeführerin) nicht berechtigt sei, konzessionspflichtige Wertpapierleistungen in Österreich zu erbringen, rechtmäßig gewesen sei. Dazu führte die FMA mit näherer
Begründung: aus, dass sich aus dem Internetauftritt der BF ergebe, dass sie durch Annahme und Übermittlung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft (in weiterer Folge auch „BF“) stellte am 05.11.2019 den Antrag auf Registrierung als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gem. § 2 Z 22 iVm § 32a Abs. 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) an die Finanzmarktaufsichtsbehörde („belangte Behörde“, in weiter Folge auch „FMA“), den sie nach Aufforderungen durch die FMA mit Eingaben vom 13.12.20219 und vom 26.02.2020 ergänzte. Mit dem angef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem im
Spruch: genannten Straferkenntnis wurde über die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) durch die FMA eine Geldstrafe in der Höhe von 40.250 Euro verhängt. Als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens wurden 4.025 Euro, das sind 10% der Strafe, vorgeschrieben. Nach dem
Spruch: des Straferkenntnisses habe es die BF im Zeitraum vom 11.01.2018 bis 02.07.2018 an ihrem Unternehmenssitz in Bezug auf die Portfolioverwaltung betreffend di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX zu XXXX wendet sich gegen die XXXX (beschwerdeführende Partei, „bfP“ oder „ XXXX “) als Beschuldigte. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: „Die XXXX (im Folgenden „ XXXX “), ein konzessioniertes Kreditinstitut mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgenden Verstoß zu verantwor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Im gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren zu GZ XXXX wurde nach schriftlicher Aufforderung der belangten Behörde, der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: FMA), zur Rechtfertigung vom 22.11.2019 (ON 08; im Folgenden sind mit der Angabe von „ON“ Teile des FMA-Aktes gemeint), zugestellt am 28.11.2019 von der Beschwerdeführerin¸ der XXXX (im Folgenden auch: E-GmbH), eine Stellungnahme mit Schreiben vom 13.12.2019 (ON 9), ein... mehr lesen...
I. Verfahrensgang und Vorbemerkungen: 0. Einleitung Das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden auch: BVwG) folgt im zweiten Verfahrensgang im Wesentlichen dem Erkenntnis des BVwG vom 05.07.2019, W230 2195157-1/33E (im Folgenden auch: BVwG-Erkenntnis). Deshalb wird, insbesondere auch aus Gründen der leichteren Verständlichkeit, die Gliederung und Nummerierung der Abschnitte sowie die Abkürzungen dieses Erkenntnisses beibehalten. Dort, wo in Umsetzung des Erkenntnisses des Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem Straferkenntnis vom XXXX , GZ. XXXX , entschied das Fernmeldebüro (im Folgenden: „belangte Behörde“) wie folgt: „Herr XXXX , geb. am XXXX , hat gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz, BGBl 52/1991 i.d.g.F., als handelsrechtlicher Geschäftsführer zur Vertretung der Firma XXXX am Standort ‚ XXXX ‘ nach außen berufene Person (Firmenbuch-nummer XXXX ) zu verantworten, dass diese eine elektronische Post zu Zwecken der Direktwerbung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, kurz „belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX zu XXXX wendet sich gegen die XXXX (beschwerdeführende Partei, „bfP“ oder „ XXXX “) als Beschuldigte. Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: „Die XXXX (in der Folge XXXX ), eine Emittentin, deren Aktien im Markt Amtlicher Handel im Marktsegment Prime Market der Wiener Börse AG mit der ISIN XXXX sow... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit dem im
Spruch: genannten Straferkenntnis wurde durch die FMA wegen der verspäteten Meldung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der XXXX Aktiengesellschaft (Bank; haftende Gesellschaft) für das Geschäftsjahr 2017 über den Geschäftsleiter der XXXX AG Niederlassung XXXX , Mag. XXXX XXXX (BF), als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen eine Geldstrafe von 3.300,00 Euro, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I. 1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht Österreich (in Folge: FMA, belangte Behörde) vom 19.01.2021 wurde der XXXX als Beschwerdeführerin (in Folge: Beschwerdeführerin) Folgendes aufgetragen (wörtlich, auszugsweise): „1. Die XXXX , FN XXXX , XXXX , hat die unerlaubte Verwaltung eines alternativen Investmentfonds gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 AIFMG zu unterlassen. Dies durch Unterlassung der folgenden Tätigkeit: Die Verwaltung des G... mehr lesen...