Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit oben angeführtem Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: „FMA“) bzw. belangte Behörde (in Folge auch: „belB“) vom 29.01.2026 (ON 13); bei Akten der belB Bezugnahme durch ON) erging an den Beschwerdeführer XXXX (in Folge auch: „BB“ bzw. „BF“) folgender
Spruch: [kursive Einfügungen erfolgten durch das Bundesverwaltungsgericht (in Folge auch: „BVwG“)]: 1. Mit oben angeführtem Strafer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Straferkenntnis des Fernmeldebüros (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) vom 18.11.2021 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung betreffend das TKG 2003 schuldig erkannt und zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von EUR 300,- verpflichtet. Dagegen brachte der Beschwerdeführer fristgerecht eine Beschwerde ein. Das die Beschwerde abweisende Erkenntnis des BVwG vom 01.12.2022 wurde mit Erk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) führte bei der XXXX AG (im Folgenden: BF) im Zeitraum vom 04.11.2019 bis 08.11.2019 eine mit Schreiben vom 20.09.2019 angekündigte Vor-Ort-Prüfung gemäß § 30 Abs. 1 FM-GwG zur Vorbeugung und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung durch. römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) führte bei der römisch 40 AG (im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Aus Anlass einer anonymen Whistleblower-Meldung vom 08.05.2025, wonach das Unternehmen Q XXXX über keine „Gewerbeberechtigung für Finanzdienstleistungen“ und dessen Betreiber über keinerlei Ausbildung im Finanzbereich verfüge, jedoch „ XXXX E XXXX “ als eine stressfreie Anlagemöglichkeit bewerbe, bei der erfahrene Fachleute und fortschrittliche Technologie für das Kapital arbeiteten und das Portfolio optimi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 23.11.2021 langte bei der Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) eine Eingabe ein, wonach die Beschwerdeführerin, eine politische Partei, am 22.11.2021 eine E-Mail versendet habe, welche die E-Mail-Adressen aller Empfänger für alle sichtbar enthalten hätte, darunter auch E-Mail-Adressen mit Vor- und Nachnamen einiger Empfänger. Der E-Mail ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Fernmeldebüros vom XXXX .2024 wurde über XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) vom Fernmeldebüro der Republik Österreich (in der Folge: belangte Behörde) eine Verwaltungsstrafe wegen § 174 Abs. 1 iVm § 188 Abs. 6 Z 9 TKG 2021 wegen eines Werbeanrufs am XXXX .2024, XXXX Uhr, iHv 2.000,- € samt 10 % Kostenbeitrag verhängt und die Solidarhaftung der XXXX (in der Folge: mitb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 11.05.2023 erstattete XXXX , Geschäftsführer der XXXX , wegen der Zusendung einer E-Mail mit dem
Betreff: „Herr XXXX ...Mehr Umsatz durch einzigartiger Conversion Optimierung“ Anzeige beim Fernmeldebüro (in Folge: belangte Behörde). Zu dieser Zusendung führte er aus, dass ihm das werbende Unternehmen mit der E-Mailadresse XXXX und die versendende Person namens XXXX nicht bekannt seien und dass er keine Ei... mehr lesen...