Begründung: Mit Erkenntnis vom 26.07.2018, Zl. W140 2106591-2/18E, erledigte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 04.11.2015 und die Anhaltung in Schubhaft von 05.01.2016 bis 06.01.2016. Auf der ersten Seite des Erkenntnisses wurde versehentlich eine falsche Geschäftszahl, nämlich "W140 2106591-2" angeführt. 1. Beweiswürdigung: Das Bundesverwaltungsgericht geht vom oben dargelegten unstrittigen Sachverhalt a... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem vom zuständige Richter am 24.07.2018 unterfertigten Erkenntnis, GZ. W203 2164838-1/8E, W203 2164842-1/8E, W203 2164835-1/6E, hat das Bundesverwaltungsgericht in Stattgebung der Beschwerden gegen die angefochtenen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 09.06.2017, Zl. 1087383809/151353545, 1087382409-151353508 und 1087383003/151353532 den Status der Asylberechtigten zuerkannt. Im Einleitungssatz und in Spruchpunkt A. des Erk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem vom zuständige Richter am 24.07.2018 unterfertigten Erkenntnis, GZ. W203 2164838-1/8E, W203 2164842-1/8E, W203 2164835-1/6E, hat das Bundesverwaltungsgericht in Stattgebung der Beschwerden gegen die angefochtenen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 09.06.2017, Zl. 1087383809/151353545, 1087382409-151353508 und 1087383003/151353532 den Status der Asylberechtigten zuerkannt. Im Einleitungssatz und in Spruchpunkt A. des Erk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem vom zuständige Richter am 24.07.2018 unterfertigten Erkenntnis, GZ. W203 2164838-1/8E, W203 2164842-1/8E, W203 2164835-1/6E, hat das Bundesverwaltungsgericht in Stattgebung der Beschwerden gegen die angefochtenen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 09.06.2017, Zl. 1087383809/151353545, 1087382409-151353508 und 1087383003/151353532 den Status der Asylberechtigten zuerkannt. Im Einleitungssatz und in Spruchpunkt A. des Erk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin auf Ersatz des Vermögensschadens und einer Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung, infolge ihrer Nichtbetrauung mit einer Leitungsfunktion gemäß § 18a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993 idgF, ab. 2. Mit Schriftsatz vom 09.05.2016 erhob die Beschwerdeführerin durch ihre rechtsfreundliche Vertretung rechtzeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer, ein nepalesischer Staatsangehöriger, stellte nach unrechtmäßiger und schlepperunterstützter Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 22.07.2002 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 15.05.2003, Zl. 02 19.231-BAW, wurde der Antrag gem. § 7 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt I.) und die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Nepal gem. § 8 AsylG ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Zahlungsauftrag/Mandatsbescheid vom 09.10.2017, Zl XXXX - VNR 3, schrieb die Kostenbeamtin des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: LG) für den Präsidenten des LG der beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP), in einem Zivilverfahren (Amtshaftung) eine Pauschalgebühr gemäß TP 2 in Höhe von € 1.088,-- zuzüglich einer Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs 1 Gerichtliches Einbringungsgesetz (GEG) in Höhe von € 8,--, in Summe € 1.096,--, vor. 2. Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom XXXX OB: XXXX,wurde der Antrag des Herrn XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) auf Vornahme der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" in den Behindertenpass durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen - Landesstelle Wien - zurückgewiesen, da seit der letzten rechtskräftigen Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Diese Bestimmung erlaubt sohin auch die Berichtigung von offenkundigen, auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeiten. Eine solche l... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Diese Bestimmung erlaubt sohin auch die Berichtigung von offenkundigen, auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeiten. Eine solche l... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Verfahren vor der belangten Behörde: Antragsjahr 2005: 1. Mit Bescheid der AMA vom 30.12.2005, AZ II/7-EBP/05-5416627, wurde dem BF für das Antragsjahr 2005 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 4.622,48 gewährt. Dabei wurden 68,20 Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve, eine beantragte Fläche im Ausmaß von 68,00 ha, davon 51,85 ha Almfläche, ein Minimum Fläche/Zahlungsansprüche von 68,00 sowie eine ermittelte Fläche im Ausmaß von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Verfahren vor der belangten Behörde: Antragsjahr 2005: 1. Mit Bescheid der AMA vom 30.12.2005, AZ II/7-EBP/05-5416627, wurde dem BF für das Antragsjahr 2005 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 4.622,48 gewährt. Dabei wurden 68,20 Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve, eine beantragte Fläche im Ausmaß von 68,00 ha, davon 51,85 ha Almfläche, ein Minimum Fläche/Zahlungsansprüche von 68,00 sowie eine ermittelte Fläche im Ausmaß von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Verfahren vor der belangten Behörde: Antragsjahr 2005: 1. Mit Bescheid der AMA vom 30.12.2005, AZ II/7-EBP/05-5416627, wurde dem BF für das Antragsjahr 2005 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 4.622,48 gewährt. Dabei wurden 68,20 Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve, eine beantragte Fläche im Ausmaß von 68,00 ha, davon 51,85 ha Almfläche, ein Minimum Fläche/Zahlungsansprüche von 68,00 sowie eine ermittelte Fläche im Ausmaß von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Verfahren vor der belangten Behörde: Antragsjahr 2005: 1. Mit Bescheid der AMA vom 30.12.2005, AZ II/7-EBP/05-5416627, wurde dem BF für das Antragsjahr 2005 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 4.622,48 gewährt. Dabei wurden 68,20 Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve, eine beantragte Fläche im Ausmaß von 68,00 ha, davon 51,85 ha Almfläche, ein Minimum Fläche/Zahlungsansprüche von 68,00 sowie eine ermittelte Fläche im Ausmaß von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Verfahren vor der belangten Behörde: Antragsjahr 2005: 1. Mit Bescheid der AMA vom 30.12.2005, AZ II/7-EBP/05-5416627, wurde dem BF für das Antragsjahr 2005 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 4.622,48 gewährt. Dabei wurden 68,20 Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve, eine beantragte Fläche im Ausmaß von 68,00 ha, davon 51,85 ha Almfläche, ein Minimum Fläche/Zahlungsansprüche von 68,00 sowie eine ermittelte Fläche im Ausmaß von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Verfahren vor der belangten Behörde: Antragsjahr 2005: 1. Mit Bescheid der AMA vom 30.12.2005, AZ II/7-EBP/05-5416627, wurde dem BF für das Antragsjahr 2005 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 4.622,48 gewährt. Dabei wurden 68,20 Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve, eine beantragte Fläche im Ausmaß von 68,00 ha, davon 51,85 ha Almfläche, ein Minimum Fläche/Zahlungsansprüche von 68,00 sowie eine ermittelte Fläche im Ausmaß von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Verfahren vor der belangten Behörde: Antragsjahr 2005: 1. Mit Bescheid der AMA vom 30.12.2005, AZ II/7-EBP/05-5416627, wurde dem BF für das Antragsjahr 2005 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 4.622,48 gewährt. Dabei wurden 68,20 Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve, eine beantragte Fläche im Ausmaß von 68,00 ha, davon 51,85 ha Almfläche, ein Minimum Fläche/Zahlungsansprüche von 68,00 sowie eine ermittelte Fläche im Ausmaß von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Verfahren vor der belangten Behörde: Antragsjahr 2005: 1. Mit Bescheid der AMA vom 30.12.2005, AZ II/7-EBP/05-5416627, wurde dem BF für das Antragsjahr 2005 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 4.622,48 gewährt. Dabei wurden 68,20 Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve, eine beantragte Fläche im Ausmaß von 68,00 ha, davon 51,85 ha Almfläche, ein Minimum Fläche/Zahlungsansprüche von 68,00 sowie eine ermittelte Fläche im Ausmaß von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Verfahren vor der belangten Behörde: Antragsjahr 2005: 1. Mit Bescheid der AMA vom 30.12.2005, AZ II/7-EBP/05-5416627, wurde dem BF für das Antragsjahr 2005 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 4.622,48 gewährt. Dabei wurden 68,20 Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve, eine beantragte Fläche im Ausmaß von 68,00 ha, davon 51,85 ha Almfläche, ein Minimum Fläche/Zahlungsansprüche von 68,00 sowie eine ermittelte Fläche im Ausmaß von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Verfahren vor der belangten Behörde: Antragsjahr 2005: 1. Mit Bescheid der AMA vom 30.12.2005, AZ II/7-EBP/05-5416627, wurde dem BF für das Antragsjahr 2005 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 4.622,48 gewährt. Dabei wurden 68,20 Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve, eine beantragte Fläche im Ausmaß von 68,00 ha, davon 51,85 ha Almfläche, ein Minimum Fläche/Zahlungsansprüche von 68,00 sowie eine ermittelte Fläche im Ausmaß von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Verfahren vor der belangten Behörde: Antragsjahr 2005: 1. Mit Bescheid der AMA vom 30.12.2005, AZ II/7-EBP/05-5416627, wurde dem BF für das Antragsjahr 2005 eine Einheitliche Betriebsprämie in Höhe von EUR 4.622,48 gewährt. Dabei wurden 68,20 Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve, eine beantragte Fläche im Ausmaß von 68,00 ha, davon 51,85 ha Almfläche, ein Minimum Fläche/Zahlungsansprüche von 68,00 sowie eine ermittelte Fläche im Ausmaß von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Erkenntnis vom 10.07.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht über den Feststellungsantrag der Zweitantragstellerin im Vergabeverfahren zu den Zahlen W134 2191486-1/30E und W134 2193715-1/25E entschieden. Aufgrund eines Versehens wurde die Zweitantragstellerin auf der ersten Seite im dritten Absatz des Erkenntnisses mit " XXXX " statt richtigerweise mit "Bietergemeinschaft XXXX bestehend aus XXXX " bezeichnet. Am 24.07.2018 brachte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Mit Erkenntnis vom 10.07.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht über den Feststellungsantrag der Zweitantragstellerin im Vergabeverfahren zu den Zahlen W134 2191486-1/30E und W134 2193715-1/25E entschieden. Aufgrund eines Versehens wurde die Zweitantragstellerin auf der ersten Seite im dritten Absatz des Erkenntnisses mit " XXXX " statt richtigerweise mit "Bietergemeinschaft XXXX bestehend aus XXXX " bezeichnet. Am 24.07.2018 brachte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte mit Schreiben vom 24.02.2017 einen Antrag auf Arbeitsplatzbewertung gemäß § 143 BDG 1979 und auf Feststellung seiner besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 74 GehG 1956. Begründend führte er im Wesentlichen aus, dass im Rahmen der Evaluierung der Sondereinheit Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten Arbeitsplätze am Standort Wien höher bewertet worden seien, während jene Arbeitsplätze an den Stützpunkten in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Erkenntnis vom 27.06.2017, W213 2125322-1/5E, hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid der Österreichischen Post AG, Personalamt Graz, vom 23.12.2015 abgewiesen und die Revision im
Spruch: für nicht zulässig erklärt. Im Text der
Begründung: wurde die Revision insofern zugelassen, als es zur Bestimmung des § 14 Abs. 5 BDG, welche mit BGBl. I Nr. 140/2011 eingefügt und am 01.01.2012 in Kraft getreten sei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz der 8. B-Klasse des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums in XXXX Wien, XXXX, vom 19.04.2018 wurde erklärt, dass der Beschwerdeführer die letzte Schulstufe der von ihm besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen habe, da er in den Pflichtgegenständen Latein, Griechisch, Biologie und Umweltkunde, Physik und Spanisch ein "Nicht Genügend" erhalten habe. 2. Dagegen erhob der eigenberech... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom XXXX , GZen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufg... mehr lesen...