Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.01.2013 beantragte der Beschwerdeführer beim Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG die Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. 2. Mit Bescheid vom 10.09.2014 stellte das Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG fest, dass die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen nicht auf die Dienstzeit des Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu A) I. Verfahrensgang: Der fünfzehnjährige Beschwerdeführer (in Folge "BF") erhob bei der belangten Behörde am 10.09.2018 Beschwerde gegen den XXXX wegen nicht rechtzeitig erteilter Auskunft. Die Verfahrensführung wurde von seinem obsorgeberechtigten Vater am 22.09.2018 genehmigt. Mit Bescheid vom 08.11.2018 wies die belangte Behörde die Beschwerde zusammengefasst mit der
Begründung: ab, dass kein Rechtsanspruch darauf bestehe, die Rechtswidrigkeit einer ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: XXXX (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 108415i, fest und ordnete gemäß § 50 Abs. 1 ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 12 VwGVG ist eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht bei der belangten Behörde einzubringen. Die direkt beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachte Beschwerde vom 12.12.2018 wird daher gemäß § 6 Abs. 1 AVG iVm § 17 VwGVG an die Vorsteherin des Beziksgerichtes Döbling zur weiteren Veranlassung weitergeleitet. Schlagworte Einbringungsstelle, Unzuständigkeit BVwG, Weiterleitung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Diese Bestimmung erlaubt sohin auch die Berichtigung von offenkundigen, auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeiten. Eine solche l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit ERV Antrag vom 19.04.2016 begehrte die XXXX, XXXX, XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin), vertreten durch Dr. Martin Stauder, Öffentlicher Notar, die Eintragung der Einverleibung des Eigentumsrechtes für die Beschwerdeführerin auf folgende Liegenschaften: - KG XXXX EZ XXXX zu 2150/67800 Anteilen; - KG XXXX EZ XXXX zu 1/1; - KG XXXX EZ XXXX zu 1/1; - KG XXXX EZ XXXX zu 1/1; - KG XXXX EZ XXXX zu 8/6715 Anteilen; - KG XXXX ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde vom 16.07.2018 richtet sich an das Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG. 2. Das Personalamt Klagenfurt der Österreichischen Post AG übermittelte dem Bundesverwaltungsgericht mit Schreiben vom 31.10.2018, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am 12.11.2018, diese Beschwerde. 3. Mit Schreiben vom 03.12.2018 wurde dem Beschwerdeführervertreter die Möglichkeit einer Stellungnahme zur Entscheidung des Verfassungsger... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang Mit Bescheid vom 10.10.2018 hat das Bundesamt gegen oa. Fremden eine rückkehrentscheidung erlassen, die Zulässigkeit der Abschiebung festgestellt, eine zweiwöchige Frist zur freiwilligen Ausreise eingeräumt sowie ein auf Dauer von 3 Jahren befristetes Einreiseverbot erlassen. Der Bescheid wurde am 18.10.2018 zugestellt. Am 28.11.2018 langte beim Bundesamt ein an die Behörde gerichteter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (I.) sowie B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit oben im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl BFA (im Folgenden auch: "BFA") vom 16.08.2018 wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden auch: "BF") der mit Erkenntnis zuerkannte Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 Abs. 1 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 i.d.g.F. (im Folgenden auch: "AsylG 2005") von Amts wegen aberkannt (Spruchpunkt I.) und dessen Antrag vom 28.03.2018 auf Verlängerung der befristet... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom XXXX, XXXX, wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen auf dem Gebiet der Gerichtsmedizin bestellt und, nach entsprechender Untersuchung, mit der Beantwortung von Fragen im Rahmen eines schriftlich zu erstattenden Gutachtens beauftragt. 2. Am XXXX langte beim Bundesverwaltungsgericht das Gutachten ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Erkenntnis vom 08.10.2014, Zl. W148 2001902-1/16E, erledigte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10.12.2013 stattgebend. Im
Spruch: des Erkenntnisses lautete der Vorname des Beschwerdeführers fälschlicher Weise " XXXX ". II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus den dem Bundesverwaltungsgericht vorlieg... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.11.2018, Zl. L525 2170851-1/10E, wurde die Beschwerde gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Z 3, § 57 AsylG 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG sowie § 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, § 46 FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen. Aufgrund eines Versehens wurde die Rechtsgrundlage des § 55 FPG irrtümlich nicht in Spruchpunkt A) angeführt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Gemäß § 6 BVwGG entsche... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch m... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch m... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch m... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch m... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 03.10.2013, Zl. 02°30.380-BAS, wurde dem Beschwerdeführer der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 10.09.2004, Zl. 02°30.380-BAS, zuerkannte Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 Abs. 1 AsylG von Amts wegen aberkannt (Spruchpunkt I.). Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer die mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 04.09.2012, Zl. 02°30.380-BAS, erteilte befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 15.11.2018, W260 2150021-1/23E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde als unbegründet ab. Aufgrund eines Versehens wurde in der rechtlichen Beurteilung unter Punkt II.3.4. begründend ausgeführt, dass die aufschiebende Wirkung von der belangten Behörde aberkannt worden sei. Diese Ausführungen im Erkenntnis entsprechen weder dem im Erkenntnis festgehaltenen Verfahrensgang, noch dem Inhalt des Verwaltungsaktes. Die Frist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten D... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (nachfolgend: " XXXX "), ein konzessioniertes Kreditunternehmen mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Gesetzesverstöße zu verantworten: I. Die XXXX hat es in nachst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (nachfolgend: " XXXX "), ein konzessioniertes Kreditunternehmen mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Gesetzesverstöße zu verantworten: I. Die XXXX hat es in nachst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt w... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom XXXX , Zl. XXXX , wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache der XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen bestellt und, nach entsprechender Untersuchung, mit der Erstattung eines schriftlichen Gutachtens beauftragt. 2. Am XXXX langte vor dem Hintergrund der Bestimmung des § 25 Abs. 1a GebAG eine als "Warnung" titulierte Gebührennote ein, die einen Gesamtbetrag (gerundet a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Mit Bescheid vom 27.03.2018 hat das Bundesamt über einen Antrag der beschwerdeführenden Partei [bP] auf Aufhebung des mit Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 04.06.2012 rk. erlassenen Einreiseverbotes gem. § 60 Abs 2 FPG idgF als unzulässig zurückgewiesen (I.) und vorgeschrieben, dass eine Bundesverwaltungsabgabe in der Höhe von 6,50 Euro zu entrichten sei (II.). Die Behörde begründete die Zurückweisung damit, dass gem. § 60 Abs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.06.2018, Zl. W249 2149161-1/7E, wurde das Verfahren hinsichtlich der Beschwerde zu Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides eingestellt und der Beschwerde hinsichtlich Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides stattgegeben sowie der Beschwerdeführerin gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. Dabei wurde die B... mehr lesen...