Entscheidungen zu § 103 Abs. 2 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 271-300 von 1.178

RS Vwgh 2000/5/3 99/03/0438

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat es unterlassen, das Ausmaß des Verschuldens der Beschwerdeführerin betreffend eine Verwaltungsübertretung gemäß § 103 Abs 2 KFG einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Gemäß § 21 Abs 1 VStG - auf dessen Anwendung ein Rechtsanspruch besteht, wenn die ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.05.2000

RS Vwgh 2000/5/3 99/03/0438

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/11 89/18/0177 2 Stammrechtssatz Bei der unvollständigen Beantwortung einer Lenkeranfrage, deren Inhalt durch § 103 Abs 2 KFG vorgegeben ist, handelt es sich um einen Inhaltsmangel und um kein verbesserungsfähiges Formgebrechen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.05.2000

RS Vwgh 2000/5/3 99/03/0438

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;
Rechtssatz: Die von der Beschwerdeführerin verfertigte Auskunft ist jedenfalls hinsichtlich der angegebenen Adresse des genannten Lenkers unleserlich. Damit kann von einer im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes geforderten klaren Auskunft keine Rede sein (Hinweis Erkenntnis vom 12. August 1994, Zl 94/02/0241). Es kann daher dahin... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.05.2000

RS Vwgh 2000/5/3 99/03/0438

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;
Rechtssatz: Die Behörde ist nicht verpflichtet, nach unklarer Auskunftserteilung an den Zulassungsbesitzer eine weitere Anfrage zu richten (Hinweis Erkenntnis vom 29. September 1993, Zl. 93/02/0191). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999030438.X02 Im RIS seit 07.05.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.05.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/3/31 96/02/0050

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. November 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer und somit als zur Vertretung des Zulassungsbesitzers eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges, der V. Ges.m.b.H., nach außen Berufener unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 19. August 1993, zugestellt am 20. August 1993, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.03.2000

RS Vwgh 2000/3/31 96/02/0050

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;
Rechtssatz: Der Zulassungsbesitzer kann die Lenkerauskunft auch per Telefax erteilen. Die Auskunftspflicht ist aber nur dann erfüllt, wenn die geschuldete Auskunft auch tatsächlich bei der Behörde einlangt (Hinweis E VS 31.1.1996, 93/03/0156). Der Zulassungsbesitzer hat sich darüber zu vergewissern, ob die Ü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/3/22 99/03/0434

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 mit einer Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden) bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines nach dem Kennzeichen bestimmten Motorrades unterlassen habe, der Bezirkshauptmannschaft Lienz auf ihr schriftliches Verlangen vom 6. November 1998 binnen zwei Wochen ab Zustellung bekannt zu geben, wer am 26. Juli 1998 um 12.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/3/22 98/03/0344

1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 23. Juni 1997 um 14.52 Uhr im Gemeindegebiet von Lieboch auf der A 2, Höhe Straßenkilometer 195,100, Richtung Wien, als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Fahrzeuges 1.) die durch Straßenverkehrszeichen im dortigen Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 33 km/h überschritten (die in Betracht kommende Messtoleranz sei bereit abgezogen worden); 2.) sei er mit ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.2000

RS Vwgh 2000/3/22 98/03/0344

Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;MRKZP 07te Art4;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Nichtbefolgung der Auskunftspflicht gemäß § 103 Abs 2 KFG einerseits und der Übertretung nach § 20 Abs 1 StVO iVm § 52 lita Z10a StVO handelt es sich um verschiedene selbständige Taten, durch die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.2000

RS Vwgh 2000/3/22 99/03/0434

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19 Abs1;VStG §21 Abs1;VStG §45 Abs1 Z1;
Rechtssatz: § 103 Abs 2 KFG 1967 schützt das Interesse an einer jederzeit und ohne unnötige Verzögerungen möglichen Ermittlung von Personen, die in Verdacht stehen, eine straßenpolizeiliche oder kraftfahrrechtliche Über... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.2000

RS Vwgh 2000/3/22 99/03/0434

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen iSd § 103 Abs 2 KFG ist für sich allein nicht unter Strafe gestellt (Hinweis E 13.1.1988, 87/03/0193). Der Frage, wo derartige Aufzeichnungen zu führen sind, kommt daher keine Rechtserheblichkeit f... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/2/23 99/03/0314

1. Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 20. Jänner 1999 wurde die Beschwerdeführerin wegen der Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs. 5 StVO 1960 bestraft, weil sie am 13. Juni 1998, um 10.17 Uhr in Kitzbühel, auf der B 161, bei der Dewinakreuzung, in Fahrtrichtung Jochberg, einen nach dem Kennzeichen näher bestimmten PKW gelenkt und dabei das Rotlicht der Verkehrssignalanlage nicht beachtet habe, indem sie das Fahrzeug nicht angehalten habe, sondern in die K... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.02.2000

RS Vwgh 2000/2/23 99/03/0314

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Die Aufforderung zur Auskunftserteilung nach § 103 Abs 2 KFG stellt keine Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG betreffend die Übertretung des § 38 Abs 5 StVO , sondern eine vom Vorwurf dieses Deliktes unabhängige administrative Maßnahme dar. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/1/28 99/02/0305

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Juli 1999 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Bundespolizeidirektion Wien auf ihr schriftliches Verlangen vom 16. Jänner 1998 binnen zwei Wochen nach der am 21. Jänner 1998 erfolgten Zustellung dieser Aufforderung Auskunft darüber zu erteilen, wer dieses Fahrzeug am 6. Jänner 1998 um ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.01.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/1/28 98/02/0256

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Jänner 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als vom Zulassungsbesitzer genannte Auskunftsperson unterlassen, der Bundespolizeidirektion Linz auf Verlangen binnen zwei Wochen nach der am 27. Juni 1997 erfolgten Zustellung der schriftlichen Aufforderung bis zum 11. Juli 1997 dem Gesetz entsprechende Auskunft zu erteilen, wer ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug zuletz... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.01.2000

RS Vwgh 2000/1/28 99/02/0305

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;
Rechtssatz: Mit der Erklärung, das Fahrzeug sei zum Tatzeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort abgestellt gewesen und nicht in Betrieb genommen worden, hat der Lenker eine dem § 103 Abs 2 KFG entsprechende Auskunft erteilt (Hinweis E 14.12.1990, 90/18/0162). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999020305.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.2000

RS Vwgh 2000/1/28 98/02/0256

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen unterscheidet das Gesetz nicht zwischen dem Zulassungsbesitzer und dem von ihm benannten Auskunftspflichtigen. Ist dem vom Zulassungsbesitzer benannten Auskunftspflichtigen die Erteilung einer Auskunft gemäß § 103 Abs 2 KFG ohne entsprechende Aufzeichnungen nicht möglich, ist er verpflic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.2000

RS Vwgh 2000/1/28 98/02/0256

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;
Rechtssatz: Das Gesetz eröffnet dem vom Zulassungsbesitzer benannten Auskunftspflichtigen nicht die Möglichkeit, seinerseits wieder einen weiteren Auskunftspflichtigen anzugeben. Vielmehr ist er verpflichtet, den tatsächlichen Lenker oder denjenigen, der das Fahrzeug abgestellt hat, der Behörde bekannt zu geben. European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/1/26 99/03/0294

Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Jänner 1999 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als Zulassungsbesitzerin eines nach dem Kennzeichen bestimmten Pkws unterlassen, der Bezirkshauptmannschaft Landeck auf deren schriftliches Verlangen vom 30. April 1998, zugestellt am 9. Mai 1998, binnen zwei Wochen ab Zustellung bekannt zu geben, wer am 12. März 1998 dieses Kraftfahrzeug zu einem bestimmten näher genannten Zeit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.2000

RS Vwgh 2000/1/26 99/03/0294

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Lenkeranfrage nach § 103 Abs 2 KFG muss die unmissverständliche Deutlichkeit des Verlangens nach Auskunft iSd § 103 Abs 2 KFG gegeben sein (Hinweis E 16.12.1998, 98/03/0249; hier: Werden dem Besch in einer Lenkerauskunftsanfrage alternativ in der formularmäßigen Anfrage drei optisch gleichwerti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1999/12/17 98/02/0384

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung des Zulassungsbesitzers nach außen berufenes Organ der S & H OHG zu verantworten, dass der Bezirkshauptmannschaft Bregenz auf Verlangen vom 16. Dezember 1997 nicht binnen zwei Wochen nach der am 31. Dezember 1997 erfolgten Zustellung der schriftlichen Aufforderung Auskunft erteilt wor... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/12/17 99/02/0286

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Juli 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Zulassungsbesitzer unterlassen, der Bundespolizeidirektion Wien auf Verlangen binnen zwei Wochen nach der am 11. März 1999 erfolgten Zustellung der schriftlichen Aufforderung "richtige" Auskunft zu erteilen, wer ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug am 14. Jänner 1999 um 18.36 in Wien 21, B 227 Nordbrücke Höhe Pragerstra... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1999

RS Vwgh 1999/12/17 98/02/0384

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/14 94/03/0138 2 Stammrechtssatz Auch wenn die Lenkeranfrage iSd § 103 Abs 2 KFG nicht an den handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH, sondern an die GmbH ergangen ist, ist der Geschäftsführer gemäß § 9 Abs 1 VStG für die Einhaltung der Verwaltungsvorschrif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1999

RS Vwgh 1999/12/17 99/02/0286

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999020286.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/11/26 97/02/0490

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeugs trotz schriftlicher Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 2. Mai 1996 der Behörde am 15. Mai 1996 eine unrichtige Auskunft darüber erteilt, wer dieses Fahrzeug am 16. März 1996 um 01.55 Uhr gelenkt habe. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 103 Abs. 2 in Verbindung mit § 134 A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.11.1999

RS Vwgh 1999/11/26 97/02/0490

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997020490.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/10/22 99/02/0216

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als vom Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges genannter Auskunftspflichtiger unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 8. Oktober 1997, zugestellt am 13. Oktober 1997, innerhalb einer Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug zu einem näher genannten Zeitpunkt an einem näher bezei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1999

RS Vwgh 1999/10/22 99/02/0216

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §22;KFG 1967 §103 Abs2;
Rechtssatz: Ein Auskunftsersuchen nach § 103 Abs 2 KFG muss nicht in jedem Fall zu eigenen Handen zugestellt werden (Hinweis E 27.10.1997, 96/17/0425). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999020216.X02 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1999

RS Vwgh 1999/10/22 99/02/0216

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In Ansehung einer Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG muss bei Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat unverwechselbar feststehen, um welche Aufforderung, deren Nichtbefolgung dem Besch zur Last gelegt wird, es sich handelt (Hinweis E 8.11.1989, 89/02/0004); hiebei genügt zur Konkretisierung der Tatzeit iS... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/10/20 99/03/0237

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 bestraft, weil er als Zulassungsbesitzer (Halter) eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges auf schriftliches Ersuchen der Bezirkshauptmannschaft St. Johann vom 21. April 1997, zugestellt am 24. April 1997, binnen zwei Wochen ab Zustellung keine richtige Auskunft darüber erteilt habe, wer das Kraftfahrzeug am 16. September 1996 um... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.1999

Entscheidungen 271-300 von 1.178

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