RS Vwgh 2000/5/3 99/03/0438

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Veröffentlicht am 03.05.2000
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;

Rechtssatz

Die Behörde ist nicht verpflichtet, nach unklarer Auskunftserteilung an den Zulassungsbesitzer eine weitere Anfrage zu richten (Hinweis Erkenntnis vom 29. September 1993, Zl. 93/02/0191).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999030438.X02

Im RIS seit

07.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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