Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Klaus P***** und Josef P***** wegen des Vergehens (richtig: der Finanzvergehen) der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a FinStrG (I) und des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (II) schuldig erkannt. Danach haben sie im bewussten und gewollten Zusammenwirken als unmittelbare Täter (zusammengefasst wiedergegeben): Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4 FinStrG §19 Abs5 FinStrG §19 Abs6 FinStrG Art. 1 § 19 heute FinStrG Art. 1 § 19 gültig ab 01.08.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 414/1988 FinStrG Art. 1 § 19 gültig von 01.01.1976 bis 31.07.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1975 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Reinhard K***** "des Finanzvergehens" (richtig: der in fünf Angriffen begangenen Finanzvergehen) der vorsätzlichen gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit b, 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er, zusammengefasst wiedergegeben, in Deutschland und Großbritannien vorsätzlich gewerbsmäßig den gesondert verfolgten Peter H***** und weitere bisher unbekannte Täter, welche in wiederholten Angriffen vorsätzlich vorsc... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4 FinStrG Art. 1 § 19 heute FinStrG Art. 1 § 19 gültig ab 01.08.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 414/1988 FinStrG Art. 1 § 19 gültig von 01.01.1976 bis 31.07.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1975 Re... mehr lesen...
Gründe: Alexander C***** wurde der Finanzvergehen (A I und B I) des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a und 13 FinStrG und (A II und B II) des teils vollendeten, teils versuchten vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach (richtig:) §§ 44 Abs 1 lit b und 13 FinStrG schuldig erkannt. Demnach hat er in Berg bzw Kittsee gewerbsmäßig in mehrfachen Tathandlungen in seinem PKW verborgene und beim Grenzübe... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4 FinStrG Art. 1 § 19 heute FinStrG Art. 1 § 19 gültig ab 01.08.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 414/1988 FinStrG Art. 1 § 19 gültig von 01.01.1976 bis 31.07.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1975 Re... mehr lesen...
Gründe: I. Zum Verfahrensgegenstand: römisch eins. Zum Verfahrensgegenstand: Dem angefochtenen Urteil liegen Schuldspruchkomplexe wegen strafbarer Handlungen (nach dem Finanzstrafgesetz und dem Devisengesetz, sowie Urkundendelikte und in einem Fall auch Bestimmungsversuch zu falscher Beweisaussage) zugrunde, die sich nach den erstgerichtlichen Feststellungen als mehrstufige Verwirklichung eines langfristig und aufwendig organisierten, von vernetzter (jeweils unterschiedlic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem von Petar M***** angefochtenen Urteil wurde dieser der Finanzvergehen (A) des gewerbsmäßigen Schmuggels ("Finanzvergehen des Schmuggels unter dem erschwerenden Umstand der Gewerbsmäßigkeit") nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG sowie des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit c (aF) FinStrG schuldig erkannt, weil er vom 14.August 1991 bis 17.Mai 1993 in Nickelsdorf und anderen Orten wiederholt vorsätzlich eingangsabgab... mehr lesen...
Gründe: Manuel-Francisco P***** wurde mit dem bekämpften Urteil der (in Tateinheit verübten) Finanzvergehen der Abgabenhehlerei unter erschwerenden Umständen nach §§ 37 Abs. 1 lit a, 38 Abs. 1 lit a FinStrG und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit a FinStrG verurteilt, weil er in der Zeit zwischen Jänner 1986 und Juli 1988 in Wien in vielfach wiederholten Angriffen insgesamt 3,550.000 Stück Zigaretten, somit Monopolgegenstände, hinsichtlich welcher eine Verkürzung von Eingang... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Schuldspruch des Mitangeklagten Adalbert T***** enthält, wurden die Zollbeamten Werner Z***** und Johann K***** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB (A) und des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG, begangen als Beteiligte nach § 11 dritter Fall FinStrG (D) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen un... mehr lesen...
Gründe: Friedrich N***** wurde mit dem angefochtenen Urteil (zu Punkt 1) des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a FinStrG und der Vergehen (zu Punkt 2) der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde nach §§ 15, 12, zweiter Fall, 289 StGB sowie (zu Punkt 3) des Verstrickungsbruches nach § 271 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Friedrich N***** wurde mit dem angefochtenen Urteil (zu Punkt 1) des Finanzvergehe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Transportunternehmer Manfred W*** I./ des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs 1 Z 2 und Abs 3, zweiter Fall, StGB und des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach den §§ 37 Abs 1 lit a, 38 römisch eins./ des Verbrechens der Hehlerei nach dem Paragraph 164, Absatz eins, Ziffer 2 und Absatz 3,, zweiter Fall, StGB und des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach den Paragraphen 37, Absatz eins, Li... mehr lesen...
Norm: FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs3FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs4FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs5FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs6
Rechtssatz:
Die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfreiheit des Täters (§ 23 Abs 3 FinStrG) sind bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit nur insofern zu berücksichtigen, als sie (arg "Vorwurf") zugleich seine Schuld (§ 23 Abs 1 FinStrG) beeinflussen. Die persönliche... mehr lesen...
Norm: FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs3FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs4FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs5FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs6
Rechtssatz:
Liegt ein Mißverhältnis im Sinne Abs 5 nicht vor, dann ist ohne Rücksicht auf Strafbemessungsgrundsätze einem Alleintäter der Wertersatz in der vollen Höhe (§ 19 Abs 3 FinStrG), mehreren Tatbeteiligten oder Hehlern aber der für sie (nach Strafbemessungsgrundsätzen) berechnete Werte... mehr lesen...
Norm: FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs3FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs4FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs5FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs6
Rechtssatz:
Die Wertersatzanteile mehrerer Täter sind (ebenso wie nunmehr nach § 19 Abs 6 erster Fall FinStrG nF) auch nach § 19 Abs 4 FinStrG aF unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23 FinStrG), also - nicht etwa nach einem rein rechnerisch zu ermittelnden Prozentsatz (... mehr lesen...
Norm: FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs3FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs4FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs5FinStrG idF BGBl 1988/414 §19 Abs6
Rechtssatz:
Geldstrafe und Wertersatzstrafe sind nach neuem Recht nicht mehr grundsätzlich kommensurabel; denn die Anwendung der allgemeinen Strafzumessungsgrundsätze kommt gemäß geänderten Systematik und Terminologie des Gesetzes außer in den Fällen eines Mißverhältnisses (Abs 5) nur noch im ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Helmut S*** der Vergehen (I.) des (in drei Fällen mit insgesamt 151.000 S Schaden begangenen) schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB und (II.) der Unterlassung der Verhinderung (eines Betruges mit rund 130.000 S Schaden, sohin) einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 286 Abs. 1 StGB sowie der Finanzvergehen (III.) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG und (IV.) der gewerbsm... mehr lesen...
Norm: FinStrG nF §19 Abs4FinStrG nF §19 Abs6
Rechtssatz:
Schon der Aufteilungsvorgang nach § 19 Abs 4 und Abs 6 FinStrG nF kann nach der besonderen Lagerung des Falles dazu führen, daß einzelne Täter, andere Tatbeteiligte oder Hehler überhaupt nicht zum Wertersatz herangezogen, ohne daß es der Anwendung der Mißverhältnisregel (§ 19 Abs 5 FinStrG) bedürfte. Immer ist jedoch bei dieser Aufteilung zu beachten, daß die (nach Strafbemessu... mehr lesen...
Norm: FinStrG nF §19 Abs4FinStrG nF §19 Abs6
Rechtssatz:
Bei Aufteilung des Wertersatzes auf Mehrere (§ 19 Abs 4 und Abs 6 FinStrG nF) wirkt sich die anteilsmindernde Berücksichtigung eines Umstandes zu Gunsten eines Täters (Hehlers) notwendigerweise für die anderen anteilserhöhend aus. Bei Aufteilung des Wertersatzes auf Mehrere (Paragraph 19, Absatz 4 und Absatz 6, FinStrG nF) wirkt sich die anteilsmindernde Berücksichtigung eines ... mehr lesen...
Norm: FinStrG nF §19 Abs4FinStrG nF §19 Abs6
Rechtssatz:
Bei Mehrtäterschaft ist der Wertersatz als rechnerische Gesamtgröße (§ 19 Abs 3 FinStrG) anteilsmäßig aufzuerlegen. Ist darnach der Wertersatz aufzuteilen, so sind gemäß § 19 Abs 6 FinStrG nF hiefür (dh bei der Aufteilung auf mehrere Personen) die Grundsätze der Strafbemessung (§ 23 FinStrG) anzuwenden, also die Erschwerungsgründe und Milderungsgründe (§ 23 Abs 1 und Abs 2 FinS... mehr lesen...
Gründe: Marian S***, Johann P*** und Josef U*** wurden des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a und b FinStrG, zum Teil als Beteiligte nach § 11 (zweiter bzw dritter Fall) FinStrG schuldig erkannt. Gegenstand dieses Schuldspruchs sind insgesamt 8 Schmuggelfahrten im Zeitraum vom 6.Oktober bis 22.Dezember 1986, bei welchen in präparierten Treibstofftanks von LKW-Zügen insgesamt 2.125 kg Silber, worauf Eingangsabgaben von 431.... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4 FinStrG Art. 1 § 19 heute FinStrG Art. 1 § 19 gültig ab 01.08.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 414/1988 FinStrG Art. 1 § 19 gültig von 01.01.1976 bis 31.07.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1975 Re... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ing. Joze M*** der Finanzvergehen des versuchten Schmuggels nach den §§ 13, 35 Abs. 1 FinStrG und des versuchten vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach den §§ 13, 44 Abs. 1 lit. c FinStrG schuldig erkannt (strafbestimmender Wert: 2,650.164 S). Laut Schuldspruch versuchte der Angeklagte am 24. Juni 1986 beim Zollamt Loibltunnel, I./ im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem gesondert verfolgten (und inzwisch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (A) Aleksander Z*** und Ratomir J*** des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit a, 38 Abs. 1 lit a FinStrG sowie (B) Rasim T*** des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit b FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden (A) Aleksander Z*** und Ratomir J*** des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach Paragraphen 37, Absatz eins, Litera a,, 38 Absatz eins, Litera a, FinStrG sowie (B) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.November 1940 geborene Antiquitätenhändler Raimund S*** des Finanzvergehens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Schmuggels und der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach den §§ 35 Abs 1 und 2, 38 Abs 1 lit a und 13 FinStrG, teilweise als Beteiligter nach dem zweiten Fall des § 11 FinStrG (A und C des Schuldspruches) sowie des Vergehens nach dem § 24 Abs 1 lit a und b DevG, teilweise als Betei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil sind Wolfgang Z*** und Hedwig Z*** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 und 2 SuchtgiftG., des Vergehens nach § 16 Abs 1 SuchtgiftG. und des Vergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG., Roland E*** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 sowie teilweise Abs 2 SuchtgiftG., des Vergehens nach § 16 Abs 1 SuchtgiftG. und des Vergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG. sowi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Martin Josef H***, ein Schweizer Staatsangehöriger, sowie Michael K*** des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG, Martin Josef H*** auch wegen gewerbsmäßiger Begehung dieses Finanzvergehens im Sinne des § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (Punkt A/1/ und 2/), ferner Martin Josef H*** und Michael K*** des Finanzvergehens der (von Michael K*** teilweise, von Martin Josef H*** zur Gänze) gewerbsmäßig begangenen Hinterziehung von... mehr lesen...
Gründe: Der am 13.Jänner 1942 geborene Kaufmann Robert B*** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 und 15 StGB. (I 1 und 2), des Verbrechens der versuchten Untreue nach §§ 15, 153 Abs 1 und 2, zweiter Fall, StGB (II), des Vergehens des Schmuggels (unrichtig im Urteil: und der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben) nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a FinStrG., teils nach § 11, dritter Fall, FinStrG. (III) un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde nach im übrigen rechtskräftiger Erledigung der Strafsache 8 Vr 853/84 des Kreisgerichts Ried im Innkreis durch das Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 2.April 1987, GZ. 13 Os 178/86-13, der Angeklagte Wilhelm Maximilian H*** nach § 19 Abs. 3 und 4 FinStrG zu einer Wertersatzstrafe von 2,400.000 S, im Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Monaten, verurteilt und gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG die im Verfahren 7... mehr lesen...
Norm: FinStrG §19 Abs4SGG aF §12 Abs4 F StGB §66 FinStrG Art. 1 § 19 heute FinStrG Art. 1 § 19 gültig ab 01.08.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 414/1988 FinStrG Art. 1 § 19 gültig von 01.01.1976 bis 31.07.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1975 ... mehr lesen...