Entscheidungen zu § 25 Abs. 1 DSt

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

26 Dokumente

Entscheidungen 1-26 von 26

RS OGH 2023/5/8 22Ns1/22z; 22Ns2/22x; 23Ns1/23h; 24Ds6/21y (24Ds7/21w)

Norm: DSt §22 Abs1 DSt §25 Abs1 DSt § 22 heute DSt § 22 gültig ab 01.01.1991 DSt § 25 heute DSt § 25 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 190/2013 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.2022

RS OGH 2020/3/26 23Ns2/19z, 20Ns1/20g

Norm: DSt §25 Abs1 DSt §77 Abs3 StPO §37 DSt § 25 heute DSt § 25 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 190/2013 DSt § 25 gültig von 01.06.1999 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/1999 DSt § 25 gültig von 01.01.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.08.2019

RS OGH 2019/8/28 23Ns2/19z

Norm: DSt §25 Abs1 DSt §25 Abs4 DSt § 25 heute DSt § 25 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 190/2013 DSt § 25 gültig von 01.06.1999 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/1999 DSt § 25 gültig von 01.01.1991 bis 31.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.08.2019

RS OGH 2023/10/27 11Bkd3/04; 9Bkd8/12; 16Bkd3/13; 23Ns1/19b; 30Ns2/19a; 23Ns2/19z; 21Ns1/19p; 23Ns2/

Norm: DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Andere wichtige
Gründe: für die Übertragung des Disziplinarverfahrens an einen anderen Disziplinarrat sind etwa eine wesentliche Erleichterung der Beweisführung oder eine wesentliche Kostenersparnis. Das Faktum der Kanzleisitzverlegung allein reicht als Delegierungsgrund nicht aus. Entscheidungstexte 11 Bkd 3/04 Entscheidungstext OGH 14.07.20... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.2004

RS OGH 2003/10/20 2Bkd7/02

Norm: DSt 1990 §25 Abs1DSt 1990 §25 Abs5DSt 1990 §48 Abs1
Rechtssatz: Wurde die Durchführung des Disziplinarverfahrens gemäß § 25 Abs 1 DSt einem anderen Disziplinarrat übertragen, beginnt die Rechtsmittelfrist des § 48 Abs 1 DSt mit Zustellung des Erkenntnisses an den nunmehr zuständigen Kammeranwalt zu laufen. Eine Verpflichtung zur Zustellung an die ursprünglich zuständige Rechtsanwaltskammer besteht nicht. Wurde die Durchführung ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.2003

RS OGH 2021/8/27 11Bkd2/00, 5Bkd3/04, 1Bkd1/05, 11Bkd6/05, 13Bkd3/07, 10Bkd2/07, 10Bkd5/09, 10Bkd4/0

Norm: DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Befangenheit ist entweder eine tatsächliche Hemmung der unparteiischen Entschließung durch unsachliche psychologische Motive oder aber eine besondere Fallgestaltung, die einen unbefangenen Außenstehenden begründeterweise an der unparteiischen Entscheidungsfindung zweifeln lassen können. Jede Befangenheitsanzeige hat konkrete Umstände aufzuzeigen, welche die Objektivität des Disziplinarratsmitglieds in... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.01.2001

RS OGH 2001/1/22 11Bkd2/00

Norm: DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Gegenstand des Disziplinarverfahrens publik gemacht wurde und von Kollegen und Richtern besprochen wird, ist kein Grund für eine Delegierung einer Angelegenheit an einen anderen Disziplinarrat. Die Veröffentlichungen der Medien sind Teil des Disziplinaraktes; ob ein Disziplinarratsmitglied Kenntnis von der Disziplinarsache aus den Medien oder erst aus dem Disziplinarakt hat, ma... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.01.2001

RS OGH 2024/3/26 7Bkd7/99; 504Präs9/24v

Norm: DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Der Antrag, die Disziplinaranzeige an die Disziplinarbehörde einer anderen Rechtsanwaltskammer zu überweisen, nicht jedoch an die Rechtsanwaltskammer Wien oder Burgenland ist unbeachtlich, weil dem Anzeiger die Antragslegitimation fehlt. Entscheidungstexte 7 Bkd 7/99 Entscheidungstext OGH 21.02.2000 7 Bkd 7/99 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.02.2000

RS OGH 1998/1/26 2Bkd5/97

Norm: DSt 1990 §21DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Keine Zurückweisung eines Delegierungsantrages des Kammeranwaltes, der den Disziplinarrat der Kammer, dem die Vornahme der Disziplinaruntersuchung und Verhandlung übertragen werden soll, nicht nennt, sondern Bestimmung der Kammer durch die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission selbst. Entscheidungstexte 2 Bkd 5/97 Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1998

RS OGH 2026/1/15 14Bkd7/96; 9Bkd2/11; 9Bkd5/11; 16Bkd3/13; 10Bkd5/13; 16Bkd7/13; 25Ns2/14g; 25Ns3/14

Norm: DSt 1990 §22DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Delegierung, weil andernfalls die angezeigten Ausschussmitglieder über die Zurücklegung der gegen sie selbst gerichteten Disziplinaranzeige entscheiden müssten. Entscheidungstexte 14 Bkd 7/96 Entscheidungstext OGH 11.11.1996 14 Bkd 7/96 9 Bkd 2/11 Entscheidungstext OGH 08.08.201... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.1996

RS OGH 1996/6/24 11Bkd1/96

Norm: DSt 1990 §14DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Allein von einer allfälligen Weisungsbefugnis des Kammerausschusses gegenüber dem Kammeranwalt auf eine Befangenheit der Disziplinarräte zu schließen ist nicht gerechtfertigt. Der Disziplinarrat hat in seiner Tätigkeit weisungsfrei und unparteiisch zu entscheiden (§ 14 DSt). Diese Anforderung besteht gegenüber jedem Disziplinarbeschuldigten, sei es, daß dieser Ausschußmitglied ist oder ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1996

RS OGH 2025/4/1 9Bkd6/95; 1Bkd4/99; 1Bkd3/99; 1Bkd1/99; 1Bkd2/99; 5Bkd3/04; 16Bkd4/05; 10Bkd2/07; 1B

Norm: DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Eine Delegierung ist nur dann statthaft, wenn entweder der gesamte Disziplinarrat oder so viele seiner Mitglieder befangen sind, dass dieser nicht mehr beschlussfähig ist (§ 25 Abs 1 DSt 1990). Die Befangenheit eines einzelnen Mitglieds rechtfertigt hingegen eine Delegierung nicht. Eine Delegierung ist nur dann statthaft, wenn entweder der gesamte Disziplinarrat oder so viele seiner Mitglieder befang... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.01.1996

RS OGH 1996/1/15 9Bkd6/95

Norm: DSt 1990 §25 Abs1DSt 1990 §27
Rechtssatz: Die Auswahl des Untersuchungskommissärs obliegt dem Präsidenten des Disziplinarrates alleine und nicht etwa dem gesamten Disziplinarrat. Selbst wenn sich daher der Präsident eines Disziplinarrates bei der Auswahl eines Untersuchungskommissärs nicht von sachlichen Gründen leiten ließe oder ein Mitgleid des Disziplinarrates zum Untersuchungskommissär bestellen würde, das als befangen anzus... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.01.1996

RS OGH 1996/1/11 7Bkd5/95, 7Bkd6/95

Norm: DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Das Disziplinarverfahren richtet sich nicht gegen ein Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich. Daß eines deren Mitglieder als Zeuge zu vernehmen sein werde, stellt keinen wichtigen Grund dar, welcher eine Delegierung rechtfertigen könnte. Entscheidungstexte 7 Bkd 5/95 Entscheidungstext OGH 11.01.1996 7 Bkd ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.1996

RS OGH 1995/8/21 7Bkd3/95

Norm: DSt 1990 §25 Abs1DSt 1990 §26 Abs5
Rechtssatz: Über die Befangenheit der Mitglieder des Disziplinarrates ist im Rahmen des § 26 Abs 5 DSt 1990 zu entscheiden. Nur im Fall der Feststellung einer Befangenheit kommt die Berücksichtigung dieses Umstandes als Delegierungsgrund im Sinne des § 25 Abs 1 DSt 1990 in Betracht. Über die Befangenheit der Mitglieder des Disziplinarrates ist im Rahmen des Paragraph 26, Absatz 5, DSt 1990 zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.08.1995

RS OGH 2019/12/1 15Bkd1/94, 2Bkd11/99, 5Bkd3/04, 14Bkd6/06, 10Bkd2/07, 12Bkd1/08, 12Bkd3/08, 10Bkd5/

Norm: DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Die Rechtsprechung hat eine Delegierung wegen Befangenheit in der Regel dann für berechtigt erkannt, wenn das Disziplinarverfahren gegen ein Mitglied des Disziplinarrats oder einen leitenden Funktionär der betroffenen Kammer eingeleitet wurde (Bkd 44/90, 36/90 ua). Hingegen wurde eine Befangenheit der Mitglieder des Disziplinarrates nur deswegen, weil der Präsident einer Rechtsanwaltskammer als Anzeig... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.1994

RS OGH 2021/8/24 11Bkd4/93, 11Bkd5/93, 11Bkd6/93, 11Bkd7/93, 28Ds2/20p

Norm: DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Die Anhängigkeit eines Disziplinarverfahrens vor dem Disziplinarrat einer anderen Kammer muß nicht unbedingt zu einer Delegierung führen. Entscheidungstexte 11 Bkd 4/93 Entscheidungstext OGH 15.11.1993 11 Bkd 4/93 11 Bkd 5/93 Entscheidungstext OGH 15.11.1993 11 Bkd 5/93 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.11.1993

RS OGH 2013/9/23 4Bkd1/93, Bk12/12, Bk11/12, Bk13/12, Bk14/12, Bk15/12, 16Bkd3/13

Norm: DSt 1990 §25 Abs1DSt 1990 §26 Abs5
Rechtssatz: Aus der Zusammenschau der Bestimmungen der §§ 25 Abs 1, 26 Abs 5 DSt 1990 ergibt sich, daß die Entscheidung über die Befangenheit von Mitgliedern des Disziplinarrates dessen Präsidenten und über die Befangenheit des Präsidenten des Disziplinarrates dem Präsidenten der OBDK zufällt und für den Fall, daß durch diese Entscheidungsorgane die Befangenheit aller oder zumindest so vieler Mi... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1993

RS OGH 1993/5/17 11Bkd11/92

Norm: DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Ein zur Delegierung geeigneter Sonderfall rechtfertigt nicht die Delegierung weiterer Verfahren. Entscheidungstexte 11 Bkd 11/92 Entscheidungstext OGH 17.05.1993 11 Bkd 11/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0056933 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1993

RS OGH 2025/6/2 10Bkd2/91; 10Bkd5/92 (10Bkd6/92); 12Bkd1/98; 1Bkd4/99; 1Bkd3/99; 1Bkd1/99; 1Bkd2/99;

Norm: DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: § 25 Abs 1 DSt 1990 sieht - wie schon bisher § 27 DSt 1872 - die Möglichkeit der Delegierung an einen anderen Disziplinarrat wegen Befangenheit des gesamten Disziplinarrats vor. Eine Befangenheit des gesamten Disziplinarrates setzt aber das Vorliegen eines Befangenheitsgrundes voraus, der alle Disziplinarratsmitglieder gemeinsam betrifft, oder das Vorliegen verschiedener individueller
Gründe: bei all... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1992

RS OGH 2025/12/2 16Bkd2/92; 16Bkd2/01; 14Bkd6/06; 16Bkd7/10; 16Bkd4/10; 16Bkd1/12; 16Bkd4/12; 16Bkd5

Norm: DSt 1872 §25 Abs1
Rechtssatz: Der Umstand, dass sich die Anzeige gegen ein langjähriges Mitglied des Disziplinarrates richtet, ist ein wichtiger Grund für eine Delegierung (zumal sich auch die Mitglieder des Disziplinarrates für befangen erklärt haben). Entscheidungstexte 16 Bkd 2/92 Entscheidungstext OGH 19.10.1992 16 Bkd 2/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1992

RS OGH 2026/1/13 11Bkd3/92; 11Bkd4/92; 8Bkd1/93; 16Bkd2/01; 12Bkd1/08; 22Ns4/25w

Norm: DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Disziplinarbeschuldigte gewähltes Mitglied des örtlich zuständigen Disziplinarrates ist, ist ein wichtiger Grund im Sinne des § 25 Abs 1 DSt. Der Umstand, dass der Disziplinarbeschuldigte gewähltes Mitglied des örtlich zuständigen Disziplinarrates ist, ist ein wichtiger Grund im Sinne des Paragraph 25, Absatz eins, DSt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1992

RS OGH 1992/5/4 10Bkd2/92

Norm: DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Ein wichtiger Grund für die Delegierung kann (wie hier) darin liegen, daß der Disziplinarrat - wenngleich auf Grund einer verfehlten Rechtsansicht - weiteren, durch § 33 Abs 2 DSt 1990 nicht mehr gedeckten Ausschließungsanträgen rechtskräftig Folge gegeben hat und bei gleicher Behandlung der offenen Anträge beschlußunfähig würde. Ein wichtiger Grund für die Delegierung kann (wie hier) darin liegen,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.05.1992

RS OGH 2014/7/10 6Bkd1/91, 5Bkd3/04, 10Bkd2/07, 27Ns1/14z

Norm: DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Allein daraus, dass der Präsident einer Rechtsanwaltskammer als Anzeiger tätig wurde, kann eine Befangenheit der Mitglieder des Disziplinarrates (derselben Rechtsanwaltskammer) keinesfalls abgeleitet werden. Entscheidungstexte 6 Bkd 1/91 Entscheidungstext OGH 14.10.1991 6 Bkd 1/91 5 Bkd 3/04 En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.10.1991

RS OGH 2002/10/7 11Bkd2/91, 12Bkd16/99, 12Bkd3/00, 12Bkd4/00, 12Bkd4/02

Norm: DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Ein wichtiger Grund zur Delegierung liegt darin, daß alle gegen den Beschuldigten anhängigen Verfahren vom gleichen Disziplinarrat erledigt werden sollen. Entscheidungstexte 11 Bkd 2/91 Entscheidungstext OGH 01.07.1991 11 Bkd 2/91 12 Bkd 16/99 Entscheidungstext OGH 06.03.2000 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.07.1991

RS OGH 2026/3/12 Bkd57/82; Bkd64/83; Bkd14/84; Bkd121/84; Bkd30/85; Bkd130/84; Bkd16/86; Bkd77/86; B

Norm: DSt 1872 §27 Abs1DSt 1990 §25 Abs1
Rechtssatz: Delegierungsgrund, wenn der Disziplinarbeschuldigte Organ (hier: Vizepräsident) derselben Rechtsanwaltskammer ist (so schon Bkd 19/77). Entscheidungstexte Bkd 57/82 Entscheidungstext OGH 08.11.1982 Bkd 57/82 Veröff: AnwBl 1984,492 Bkd 64/83 Entscheidungstext OGH 16.01.198... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1982

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