Index: L7 WirtschaftsrechtL7200 Beschaffung, Vergabe
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs5 / FristsetzungNö VergabeG §7, §8Sbg LandesvergabeG §2 Abs2Tir VergabeG 1998 §5 Abs1 litaVlbg VergabeG §5 Abs1Wr LandesvergabeG §1 Abs1
Leitsatz: Gleichheitswidrigkeit von Schwellenwertregelungen mangels
sachlicher Rechtfertigung des Ausschlusses des
vergabespezifischen Rechtsschutzes im Unterschwellenbereich Recht... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7200 Beschaffung, Vergabe
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzStmk VergabeG 1998 §3 Abs1 Z2 litaStmk VergabeG 1998 §3 Abs1 Z2 litbStmk VergabeG 1998 §125 Abs1
Leitsatz: Gleichheitswidrigkeit einer Schwellenwertregelung im Stmk VergabeG
1998 mangels sachlicher Rechtfertigung des Ausschlusses des
vergabespezifischen Rechtsschutzes im Unterschwellenbereich
Rechtssatz: Die Wortfolge "Bau-... mehr lesen...
Index: 97 Vergabewesen97/01 Vergabewesen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzBundesvergabeG 1997 §5 Abs1BundesvergabeG 1997 §6 Abs1BundesvergabeG 1997 §7 Abs1BundesvergabeG 1997 §9 Abs1 Z1
Leitsatz: Gleichheitswidrigkeit von Schwellenwertregelungen im
Bundesvergabegesetz 1997 mangels sachlicher Rechtfertigung des
Ausschlusses des vergabespezifischen Rechtsschutzes im
Unterschwellenbereich
Rechtssatz: Aufhebung ... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/01 Sicherheitsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktSicherheitspolizeiG §65
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Aufforderung sich
erkennungsdienstlich behandeln zu lassen infolge Fehlens einer
nachvollziehbaren
Begründung: in einem entscheidungswesentlichen
Punkt; keine Auseinandersetzung mit den im Sicherheitspolizeigesetz
festgelegten Voraussetzungen Recht... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktDVG §10UOG §28
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht infolge fehlender
Begründung: eines
(Intimations-) Bescheides betreffend die Ernennung des im
Besetzungsvorschlag der Berufungskommission Zweitgereihten zum
ordentlichen Universitätsprofessor an der Universität für Musik und
darstellende Kunst Wien; keine sachliche
Begründung: des der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Kärntner Jägerschaft vom 28. Februar wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, am 25. August 1996 - vom Gemeindejagdgebiet "Altersberg" aus - im Eigenjagdgebiet "Altersberg-Ochsenalpe" einen Rehbock erlegt zu haben, ohne hiezu berechtigt gewesen zu sein, dadurch nach §90 Abs3 Kärntner Jagdgesetz 2000 (im folgenden: K-JG) gröblich jagdrechtliche Vorschriften übertreten und die Interessen der Kärntner Jägers... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art11 Abs2B-VG Art83 Abs2Krnt JagdG 2000 §90VStG §31 Abs3
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Verhängung einer Disziplinarstrafe wegen gröblicher Übertretung
jagdrechtlicher Vorschriften infolge fehlender Rechtsgrundlage für
eine rechtmäßige Zusammensetzung des erkennenden Senates des
Disziplinarrates der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat Salzburg (im folgenden: UVS Salzburg) sind zwei Berufungsverfahren gegen Straferkenntnisse des Bezirkshauptmannes von Salzburg-Umgebung jeweils vom 30. August 2000 anhängig. 1.2. Mit diesen Straferkenntnissen wurde über die Berufungswerber eine Geldstrafe iHv je S 20.000,--, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von je 3 Tagen, verhängt. In beiden Fällen hätten die Berufungswerber als... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/03 Personen- und Güterbeförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätGüterbeförderungsG 1995 §23 Abs1 Z8GüterbeförderungsG 1995 §23 Abs2VStG §1 Abs2
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung des Güterbeförderungsgesetzes
1995 idF vor der Novelle 2001 mangels sachlicher Rechtfertigung einer
Mindestgeldstrafe von S 20.000,-- für Lenker eines Lastkraftwagens
bei Verletzung unmitte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit der beschwerdeführenden Partei liegt nicht in der Herstellung von körperlichen Wirtschaftsgütern. Die beschwerdeführende Partei stellte beim zuständigen Finanzamt einen auf das Energieabgabenvergütungsgesetz gestützten Antrag auf Vergütung von Energieabgaben. Der Antrag wurde von der erstinstanzlichen Behörde mit der
Begründung: abgewiesen, dass eine Anspruchsberechtigung auf Vergütung nach §2 Abs1 des Ener... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit der beschwerdeführenden Partei liegt nicht in der Herstellung von körperlichen Wirtschaftsgütern. Die beschwerdeführende Partei stellte beim zuständigen Finanzamt einen auf das Energieabgabenvergütungsgesetz gestützten Antrag auf Vergütung von Energieabgaben. Der Antrag wurde von der erstinstanzlichen Behörde mit der
Begründung: abgewiesen, dass eine Anspruchsberechtigung auf Vergütung nach §2 Abs1 des Ener... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit der beschwerdeführenden Partei liegt nicht in der Herstellung von körperlichen Wirtschaftsgütern. Die beschwerdeführende Partei stellte beim zuständigen Finanzamt einen auf das Energieabgabenvergütungsgesetz gestützten Antrag auf Vergütung von Energieabgaben. Der Antrag wurde von der erstinstanzlichen Behörde mit der
Begründung: abgewiesen, dass eine Anspruchsberechtigung auf Vergütung nach §2 Abs1 des Ener... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof ist eine auf Art144 Abs1 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1. Gegenstand des Unternehmens der beschwerdeführenden Gesellschaft ist unter anderem der Bau und der Betrieb von Transportleitungen für Rohöl. Am 18. Juni 1996 brachte die beschwerdeführende Gesellschaft beim Finanzamt Klagenfurt einen auf das Energieabgabenvergütungsgesetz gestützten Antra... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEG Art92EG Art93 Abs3 dritter SatzEnergieabgabenvergütungsG (Art62 StrukturanpassungsG) §2 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Versagung derEnergieabgabenvergütung für ein Rohöl-Transportleitungs-Unternehmeninfolge einer gemeinschaftsrechtswidrigen innerstaatlichen Regelung;Verstoß der belangten Behörde gegen das Verbot der Durchführung eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B1708/98 eine Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft stellte am 25. April 1995 den Antrag auf Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grst. Nr. 261/7, KG Reifnitz (386 m²). Der Bürgermeister der Gemeinde Maria Wörth wies das Bauansuchen mit Bescheid vom 16. Jänner 1996 ab, da das Baugrundstück nicht der... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2Flächenwidmungsplan der Gemeinde Maria Wörth vom 16.12.94. 17.11. und 22.12.95Krnt GemeindeplanungsG 1982 §4Krnt GemeindeplanungsG 1982 §7Krnt GemeindeplanungsG 1995 §6
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der Widmungen als Parkplatz bzw Grünland -
Schutzstreifen wegen wesentlichen Verfahrensmangels bzw
Unsachlichkeit der Widmungen; kein Nachweis d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die im gegebenen Zusammenhang relevanten Vorschriften des (zuletzt durch die Novelle LGBl. 80/2001 geänderten) Kärntner Vergnügungsteuergesetzes 1982, LGBl. 63, im folgenden: Kärntner VergnügungssteuerG 1982, das eine Wiederverlautbarung des Gesetzes vom 28. Juni 1968 über die Vergnügungssteuern, LGBl. 73, in der Fassung der Gesetze LGBl. 11/1973, 59/1973 und 38/1982 darstellt, haben - in der hier maßgeblichen Fassung der Novelle LGBl. 106/1994 - folge... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3703 Lustbarkeitsabgabe, Vergnügungssteuer
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktFAG 1993 §14 Abs1 Z9FAG 1993 §15 Abs3 Z1F-VG 1948 §7 Abs5Krnt VeranstaltungsG 1994 §1 Abs3 litaKrnt VergnügungssteuerG 1982 §1Krnt VergnügungssteuerG 1982 §2 Abs4VergnügungssteuerV der Gemeinde St. Georgen am Längsee vom 27.12.95 §2 Abs1 litd
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der durch den 8. Teil, Art66 Z7 des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 142/2000 eingefügte §51d ASVG lautet wie folgt: "Zusatzbeitrag für Angehörige §51d. (1) Für Angehörige (§123) ist ein Zusatzbeitrag im Ausmaß von 3,4 % der für den Versicherten (die Versicherte) heranzuziehenden Beitragsgrundlage (Pension) zu leisten, für deren Ermittlung §21 AlVG sinngemäß anzuwenden ist. Der Zusatzbeitrag entfällt zur Gänze auf den (die) Versicherte(n).... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Schreiben vom 12.5.1998 richteten die beiden Beschwerdeführer einen Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens gemäß §8 des (Vorarlberger) Gesetzes über das Verfahren bei Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen (Landes-Volksabstimmungsgesetz), LGBl. 1987/60, an die Landeswahlbehörde. Diesem Antrag war der folgende "Text des Volksbegehrens zur Direktwahl der Gemeindevertretung" angeschlossen: "Um die Eigenverantwortlichkei... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art10 Abs1 Z11B-VG Art18 Abs1ASVG §51d idF Art66 Z7 BudgetbegleitG 2001ASVG §447fEStG 1988 §16 Abs1 Z4 lite
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Vorschreibung eines Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung für die
mitversicherte Ehefrau; keine Bedenken gegen die ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0001 Landesverfassung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktVlbg Landesverfassung Art33 Abs1Vlbg Landesverfassung Art33 Abs2Vlbg Landesverfassung Art33 Abs6Vlbg Landes-VolksabstimmungsG §8 Abs1Vlbg Landes-VolksabstimmungsG §10
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch willkürliche Abweisung eines
Antrags auf Einleitung eines Volksbegehrens zur Direktwahl der
Gemeindevertretung in Vorarlb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft (deren sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten inzwischen auf ihre bisherige persönlich haftende Gesellschafterin als Gesamtrechtsnachfolgerin übergegangen sind) ist Medieninhaberin (Verlegerin) einer größeren Zahl von Medienwerken (Neue Kronen Zeitung, Kurier), wobei das Medienwerk "Neue Kronen Zeitung - Vorarlberger Krone" nur in Vorarlberg vertrieben wird, während der "Kurier - Bundesländer ... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3705 Anzeigenabgabe
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungFAG 1997 §15aWr AnzeigenabgabeG 1983 §1Wr AnzeigenabgabeG 1983 §2 litaWr AnzeigenabgabeG 1983 §4 Abs3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Vorschreibung von Anzeigenabgaben auch für nicht in Wien verbreitete
Medienwerke; keine Bedenken gegen die Anknüpfung der Abgabepflicht im
Wiener Anzeigenabg... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Das Oberlandesgericht Innsbruck beantragt aus Anlaß eines bei ihm anhängigen Berufungsverfahrens gemäß Art89 Abs2 iVm Art140 Abs1 B-VG, §209 StGB idF BGBl. Nr. 599/1988 "seinem ganzen Inhalte nach" als verfassungswidrig aufzuheben. §209 StGB lautet samt Überschrift: "Gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren §209. Eine Person männlichen Geschlechtes, die nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres mit einer Person... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Am 21. Oktober 1998 ersuchte die Beschwerdeführerin für zwei Teilflächen des Grundstücks Nr. 524, Grundbuch 56532 Morzg mit Flächenausmaßen von 1050 m² (Bauplatz 1) und 930 m² (Bauplatz 2) um Bauplatzerklärung zur Errichtung je eines Wohnhauses. Mit Bescheid vom 22. Februar 1999 wies der Bürgermeister der Stadt Salzburg gemäß §14 Abs1 lita Bebauungsgrundlagengesetz - BGG iVm §24 Abs1 Salzburger Raumordnungsgesetz 1998, LGBl. Nr. 44/1998, in der bei Besche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Am 12. Oktober 1998 ersuchte der Beschwerdeführer für das Grundstück Nr. 369/6, Grundbuch 56532 Morzg mit einem Flächenausmaß von 1130 m² um Bauplatzerklärung zur Errichtung eines Wohnhauses. Mit Bescheid vom 16. März 1999 wies der Bürgermeister der Stadt Salzburg gemäß §14 Abs1 lita Bebauungsgrundlagengesetz - BGG iVm §24 Abs1 Salzburger Raumordnungsgesetz 1998, LGBl. Nr. 44/1998, in der bei Bescheiderlassung geltenden Fassung LGBl. Nr. 10/1999 (in der F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Am 28. Mai 1999 ersuchten die Beschwerdeführer für das Grundstück Nr. 377/3, Grundbuch 56513 Gnigl mit einem Flächenausmaß von 799 m² um Bauplatzerklärung. Mit Bescheid vom 13. September 1999 wies der Magistrat der Stadt Salzburg gemäß §14 Abs1 lita Bebauungsgrundlagengesetz - BGG iVm §24 Abs1 Salzburger Raumordnungsgesetz 1998, LGBl. Nr. 44/1998, in der bei Bescheiderlassung geltenden Fassung LGBl. Nr. 45/1999 (in der Folge: ROG), das Ansuchen um Bauplat... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2Flächenwidmungsplan 1997 der Stadt Salzburg vom 08.07.98Räumliches Entwicklungskonzept 1994 der Landeshauptstadt Salzburg vom 21.02.96Sbg BebauungsgrundlagenG §14 Abs1 litaSbg RaumOG 1998 §15 Abs1Sbg RaumOG 1998 §19 Z3Sbg RaumOG 1998 §22Sbg RaumOG 1998 §24 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2Flächenwidmungsplan 1997 der Stadt Salzburg vom 08.07.98Räumliches Entwicklungskonzept 1994 der Landeshauptstadt Salzburg vom 21.02.96Sbg BebauungsgrundlagenG §14 Abs1 litaSbg RaumOG 1998 §2 Abs1 Z5Sbg RaumOG 1998 §15 Abs1Sbg RaumOG 1998 §19 Z5Sbg RaumOG 1998 §24 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte... mehr lesen...