Index: L3 FinanzrechtL3715 Anliegerbeitrag, Kanalabgabe
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/... mehr lesen...
Begründung: Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen die Schreiben der Gemeinde Tillmitsch vom 16.9.2004 sowie vom 27.9.2004 (Steuernummer ...). Gemäß Art144 B-VG erkennt der Verfassungsgerichtshof - nach Erschöpfung des Instanzenzuges - über Beschwerden gegen Bescheide von Verwaltungsbehörden. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Beschwerde nach Art144 Abs1 erster Satz B-VG ist demnach unter anderem das Vo... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12... mehr lesen...
Begründung: Mit dem im
Spruch: dieses Beschlusses bezeichneten Urteil erkannte das Landesgericht Klagenfurt als Schöffengericht den Einschreiter für schuldig, das Verbrechen des versuchten schweren Betruges nach den §§15, 146, 147 Abs1 Z1 und Abs3 StGB begangen zu haben und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von fünf Jahren. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen das soeben genannte Urteil betriff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Gegenstand der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerden sind Bescheide des Bundesministers für Inneres, mit denen über Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführer jeweils festgestellt wurde, dass die ihnen während der Leistung des ordentlichen Zivildienstes gebührende monatliche Grundvergütung S 2358,-- beträgt. Das Mehrbegehren der Einschreiter auf Feststellung, dass sie im verfahrensgegenständlichen Zeitraum auch einen Anspruch auf Verpfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Gegenstand der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerden sind Bescheide des Bundesministers für Inneres, mit denen die jeweilige Berufung der nunmehrigen Beschwerdeführer gegen die Verständigung über die Erledigung der - gemäß §5 der Verordnung der Bundesregierung vom 3. November 1981 über die Einbringung, Behandlung und Erledigung von Wünschen und Beschwerden der Zivildienstleistenden - durch die Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H. weiter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Gegenstand der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde ist ein Bescheid des Bundesministers für Inneres, mit dem der mit Schreiben vom 14. April 2004 geänderte verfahrenseinleitende Antrag des nunmehrigen Beschwerdeführers vom 3. Dezember 2003 auf Erledigung seines in weiterer Folge ergänzten Antrages vom 27. September 2001 auf Gewährung einer Aushilfe nach §28a Abs2 des Zivildienstgesetzes 1986 (ZDG) zurückgewiesen wurde. römisch eins.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Den Beschwerdeführern wurde mit Bescheiden des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Linz, vom 6. März 2003 bzw. des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom 15. September 2003 jeweils Einkommensteuer in bestimmter Höhe für das Jahr 2001 vorgeschrieben, wobei der Berechnung der Einkommensteuer auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die aus sog. schwarzen (Investment)Fonds stammten, zugrunde gelegt wurden. römisch eins. 1. Den Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Gegenstand der vorliegenden, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde ist ein Bescheid des Bundesministers für Inneres, mit dem der Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen den Feststellungsbescheid der Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H. Folge gegeben und festgestellt wurde, dass die ihm während seines ordentlichen Zivildienstes ausgezahlten Beträge von monatlich € 177,-- beziehungsweise € 5,90 täglich ein zumindest angemessenes Verpflegsentgel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer leistete von 4. Oktober 1999 bis 30. September 2000 seinen ordentlichen Zivildienst. Mit Schreiben an den Bundesminister für Inneres vom 13. September 2002 stellte er den Antrag auf Feststellung, dass er im verfahrensgegenständlichen Zeitraum neben dem Anspruch auf die Pauschalvergütung auch einen Anspruch auf Verpflegungsgeld pro Kalendertag, an dem er Zivildienst geleistet hat, in der Höhe von S 155,-- hat. Über seinen Antr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Stadtgemeinden Linz, Wels und Steyr haben die Erbringung von "Pensionskassenleistungen in Form eines Pensionskassensystems als Zusatzversorgung" für ihre Bediensteten im Verhandlungsverfahren ausgeschrieben. Am 10. August 2001 wurde seitens der Vergabekommission beschlossen und dies den übrigen Bietern mitgeteilt, dass das Anbot einer näher bezeichneten Gesellschaft das wirtschaftlich günstigste und diesem sohin der Zuschlag zu erteilen sei. ... mehr lesen...
Index: 37 Geld-, Währungs-und Kreditrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7200 Beschaffung, Vergabe
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von 01.01.2014 bis 31.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art83 Abs2 B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall VfGG §88 B-VG Art. 83 heute B-VG Art. 83 gültig ab 01.02.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG Art. 83 gültig von 01.01.2014 bis 31.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom 17. März 2004 Einkommensteuer in bestimmter Höhe für die Jahre 2000, 2001 und 2002 vorgeschrieben, wobei der Berechnung der Einkommensteuer auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die aus sog. schwarzen (Investment)Fonds stammten, zugrunde gelegt wurden. römisch eins. 1. Der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Buchmacher im Sinne des Kärntner Totalisateur- und Buchmacherwettengesetzes, LGBl. 68/1996. Die bei ihr getätigten Wetteinsätze wurden von der Stadt Villach der Vergnügungssteuer unterzogen. Mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 26. Juni 2002, Zl. 3-MK 147-7/3-2002, wurden die Vorstellungen der beschwerdeführenden Gesellschaft betreffend Vergnügungssteuer für den Zeitraum Oktober 1997 bis Juli 2001 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Buchmacher im Sinne des Kärntner Totalisateur- und Buchmacherwettengesetzes, LGBl. 68/1996. Von der Stadt Villach wurden die bei ihr getätigten Wetteinsätze der Vergnügungssteuer unterzogen. römisch eins. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Buchmacher im Sinne des Kärntner Totalisateur- und Buchmacherwettengesetzes, Landesgesetzblatt 68 aus 1996,. Von der Stadt Villach wurden die bei ihr getätig... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3703 Lustbarkeitsabgabe, Vergnügungssteuer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 13. November 2001 wurde dem Österreichischen Rundfunk (ORF) gemäß §10 Abs7 des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer Kommunikationsbehörde Austria ("KommAustria") und eines Bundeskommunikationssenates (KommAustria-Gesetz - KOG), BGBl. I 32/2001, ein Finanzierungsbeitrag zur Finanzierung des Aufwandes der "Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH" (RTR-GmbH) für das 2. und 3. Quartal 2001 in bes... mehr lesen...
Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß §31 Abs3 Z12 ASVG idF des 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2003 - 2. SVÄG 2003 (auch: 61. Novelle zum ASVG), BGBl. I Nr. 145/2003, obliegt dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die Herausgabe eines "Erstattungskodex der Sozialversicherung" für die Abgabe von Arzneispezialitäten auf Rechnung eines Sozialversicherungsträgers. Das bisherige Heilmittelverzeichnis (vgl. §31 Abs3 Z12 ASVG idF der 60. Novelle zum ASVG, BGB... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß §609 Abs19 ASVG (idF des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2004 - SRÄG 2004, BGBl. I Nr. 105/2004) haben die zum Vertrieb von Arzneispezialitäten berechtigten Unternehmen "zur Wahrung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit" dem Hauptverband beginnend mit dem Jahr 2004 bis einschließlich 2006 jährlich einen "nachträglichen Rabatt" in Höhe von 2 vH ihres jährlichen Arzneimittelumsatzes, den sie auf Rechnung der Krankenversich... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid ASVG §31 Abs3 Z12 idF 2. Sozialversicherungs-ÄnderungsG 2003 ASVG §351g Abs4 idF 2. Sozialversicherungs-ÄnderungsG 2003 ASVG §609 Abs19 idF Sozialrechts-ÄnderungsG 2004 VfGG §88 VwGG §48 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Beiträgen gemäß §10 Abs1 der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, BGBl. II Nr. 354/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer übt das nicht bewilligungspflichtige gebundene (vgl. §124 Z12 GewO 1994 idF vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002) bzw. - seit In-Kraft-Treten des genannten Bundesgesetzes mit 1. August 2002 - das reglementierte Gewerbe der Masseure (§94 Z48 GewO 1994) aus. römisch eins. Der Beschwerdeführer übt das nicht bewilligungspflichtige gebundene vergleiche §124 Z12 GewO 1994 in der Fassung vor dem Bundesgesetz Bundesgesetzblatt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Beiträgen gemäß §10 Abs1 der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, BGBl. II Nr. 354/... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 3. Juni 2004 gab die Steiermärkische Landesregierung der Vorstellung der Vorstellungswerberin, Frau G. S., gegen die Vorschreibung von Kanalbenützungsgebühren keine Folge. Gegen diesen Bescheid wendet sich die auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde des Beschwerdeführers. In dieser Beschwerde wird die Verletzung bestimmter verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte gerügt. Der angefochtene Bescheid gestaltet ausschließlich Rechte de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Beiträgen gemäß §10 Abs1 der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, BGBl. II Nr. 354/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Beiträgen gemäß §10 Abs1 der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, BGBl. II Nr. 354/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die beschwerdeführenden Parteien üben das nicht bewilligungspflichtige gebundene (vgl. §124 Z12 GewO 1994 idF vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2002) bzw. - seit In-Kraft-Treten des genannten Bundesgesetzes mit 1. August 2002 - das reglementierte Gewerbe der Masseure (§94 Z48 GewO 1994) aus. römisch eins. Die beschwerdeführenden Parteien üben das nicht bewilligungspflichtige gebundene vergleiche §124 Z12 GewO 1994 in der Fassung vor dem Bund... mehr lesen...